Mir liegt eine notariell beglaubigte Abschichtungsvereinbarung vor, in der ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet und die Anwachsung seines Anteils an die weiteren Mitglieder der Erbengemeinschaft im Wege der Grundbuchberichtigung im Grundbuch eingetragen werden soll.
Im Grundbuch ist eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG eingetragen.
Nach Bärmann Kommentar zum WEG, 14. Auflage, Rn. 18, 19 zu § 12 WEG, ist die Zustimmung des Verwalters z.B. bei einem Erbteilskauf nicht erforderlich. Die Abschichtungsvereinbarung ist dort nicht genannt.
Ist bei der Abschichtungsvereinbarung eine Zustimmung nach § 12 WEG erforderlich?