Einigungsgebühr bei Zug um Zug

  • Guten Morgen,

    ich hab Kosten in der Beratungshilfe festzusetzen und schwimme bei der Einigungsgebühr.

    Fallen Zug um Zug Vereinbarungen unter den Charakter der Einigungsgebühr? Ich finde dazu leider nichts.

    Gegenstand des Rechtsstreites war eine Wohnungskündigung. Dafür wurde BerH bewilligt. Nunmehr hat der Antragsteller die Wohnungskündigung anerkannt, allerdings wurde zusätzlich vereinbart, dass die Wohnungsschlüssel nur Zug um Zug gegen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgehändigt wird.

    Dafür möchte die Anwältin gern ein Einigungsgebühr.

    Liebe Dank für Antworten

  • Eine Einigungsgebühr ist dann entstanden, wenn beide Seiten nachgegeben haben. Bei einem einseitigen Anerkenntnis oder Verzicht fällt eine Einigungsgebühr nicht an.

    Um in deinem Fall beurteilen zu können, ob eine Einigungsgebühr entstanden ist, muss man auch wissen, was beide Seiten zunächst gefordert haben.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Danke für die Antwort,

    Kostfestsetzung ist schon ein Weile her bei mir, aber war das mit dem gegenseitigem Nachgeben nicht nach alter Rechtsprechung und ist nicht mehr erforderlich? So steht es jedenfalls in meiner Kommentierung. Kommt nur noch auf ein einseitiges Nachgeben an, außer es ist ein vollständiges Nachgeben.

    Gegenstand der Beratungshilfe war eine fristlose Kündigung der Wohnung durch die Vermieterin des Ast. Die Herausgabe der Schlüssel und die Erteilung der Mietschuldenbefreiung war zunächst nicht streitig, wurde aber anhand der vorgelegten gegenseitigen Anwaltsschreiben nach Bewilligung der Beratungshilfe streitig. Die Kündigung wurde vom Ast. anerkannt, der Herausgabe Wohnungsschlüssel und Erteilung Mietschuldenbefreiung soll Zug um Zug erfolgen.

  • Bei einem reinem Anerkenntnis und bei einem reinem Verzicht fällt keine Einigungsgebühr an.

    Je nach dem wie streng man ist, kann man in deinem Fall Entstehung der Einigungsgebühr bejahen oder auch verneinen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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