Pflichtverteidiger und Mahngebühren

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Auszahlung von Pflichtverteidigergebühren auf dem Tisch, in dem neben der Aktenversendungspauschale auch eine Mahngebühr der Gerichtskasse wegen nicht fristgerechter Zahlung derselben beantragt wird. Zum Nachweis ist die Kopie der Mahnung beigefügt.

    Meine Frage: Bekommt er die Mahngebühr erstattet? Ich hatte einen solchen Fall bisher noch nie und habe auch hier nichts passendes gefunden.

    Danke im Voraus!

    LG
    Heulsuse

  • Nein, es werden nicht die aufgrund der Schusseligkeit des Pflichtverteidigers entstandenen Kosten erstattet. Die Kosten wurden nicht durch den Rechtsstreit sondern durch die mangelnde Zahlungspünktlichkeit des Pflichtverteidigers verursacht.

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