A handelt im Kaufvertrag für den Verkäufer als vollmachtloser Vertreter, vorbehaltlich nachfolgender Genehmigung des Verkäufers. Verkäufer hat Genehmigung erteilt. Eine Kopie der Genehmigung ist an den Kaufvertrag an gesiegelt.
Meiner Meinung nach reicht eine Kopie nicht aus, auch wenn sie an die Kaufvertragsurkunde an gesiegelt ist. Es müsste zumindest eine beglaubigte Abschrift vorgelegt werden.