Anderkonto für Abwesenheitspfleger

  • In einer Grundstücksangelegenheit wurde eine Betreuerin als Abwesenheitspflegerin bestellt. Nunmehr ist das Grundstück verkauft und die Abwesenheitspflegerin müsste den Kaufpreis entgegennehmen. Es gelingt ihr jedoch nicht, bei irgendeiner Bank ein Anderkonto zu eröffnen. Ihr wird überall erklärt, dies sei nur für Notare oder Rechtsanwälte möglich. Eine einzige Bank würde die Bestellung zum Nachlasspfleger akzeptieren, aber keine Abwesenheitspflegschaft. Die Abwesenheitspflegerin möchte den Kaufpreis aber auch nicht in bar entgegennehmen. Das Ganze stagniert jetzt und ich weiß auch nicht mehr weiter ...

  • Gänge das? Direkte Anweisung auf das Konto der Landes(ober/justiz/schießmichtot)kasse?

    Ggf. kann man bei der gerichtlichen Hinterlegungsstelle bereits ein entsprechendes Kassenzeichen generieren?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Der Notar kann aber den Kaufpreis auf Anderkonto nehmen und von dort aus auf Anweisung bei der Lok hinterlegen. Ein Grund für den Notar, die Abwicklung über Andekonto vorzunehmen, dürfte vorliegen.

  • Es müssen ja erst noch die Notar- und Gerichtskosten bezahlt werden, ehe hinterlegt werden kann. Außerdem ist unser Verhältnis zur Hinterlegungsstelle unseres Gerichtes etwas schwierig.

  • Hinterlegt werden muss doch eh.
    Und die Anweisung an die Kasse kann auch in einer Überweisung passieren - gibt man halt 2 Verwendungszwecke an. :D

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  • Beides in einer Überweisung bedeutet allerdings vermeidbaren Mehraufwand für die Kasse gegenüber zwei separaten Überweisungen zum jeweiligen Kassenzeichen, da der Zahlungseingang dann manuell nachbearbeitet werden muss, um die Aufteilung vorzunehmen.

  • Je nachdem, was der Notar mitmacht. Schließlich ist es nicht dessen Aufgabe, den Erlös nach Kosten und Ertrag zu splitten. Schöner wäre es natürlich aus Kassensicht...

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