PKH Aufhebung und danach Unterlagen eingereicht

  • Hallo :)

    ich habe eine PKH-Bewilligung aufheben müssen, da zwar das Formular nach Überprüfung eingereicht wurde, aber Belege fehlten.

    Auf mehrmalige Erinnerungenwurde nicht reagiert, also die Aufhebung. Das Ding ist auch rechtskräfiggeworden, Kostenrechnung ist rausgegangen.

    Nun schreibt die Betroffene und reicht Unterlagen ein undbittet um PKH.
    Kein Rechtsmittel. Ich hätte es ja noch ausgedeutet, aberdie Frist ist schon lange lange rum. Auch hat sie wieder nicht die gefordertenBelege eingereicht, sondern nur nochmal Kopien von den Belegen, die bereits dawaren.

    Also ich könnte ohnehin wieder nicht sagen, okay reicht.
    Was mach ich jetzt mit diesem „neuen“ Antrag auf PKH? Diegute Dame darauf hinweisen, dass sie wieder nicht die geforderten Belegeeingereicht hat. Sie fragen, ob sie mit ihrem Schreiben Rechtsmittel einlegenwollte, aber sie gleichzeitig darauf hinweisen, dass eh egal, da Frist versäumtund ich eh nicht abhelfen kann somit?!
    Unbefriedigend irgendwie…

  • Ich würde um Klarstellung bitten, ob ein Rechtsmittel gegen die Aufhebung der PKH beabsichtigt ist oder die neuerliche Bewilligung begehrt wird.
    Dann würde mitteilen, dass eine neuerliche Bewilligung von PKH nicht infrage kommt, da das Verfahren abgeschlossen ist und die Beschwerdefrist gegen die Aufhebung abgelaufen ist und die Rücknahme des Antrages/der Beschwerde anheimstellen.
    Das die Belege (weiterhin) fehlen ist irrelevant, da auch mit diesen nichts mehr zu machen wäre.

    Wenn nichts kommt musst du den Antrag selbst auslegen und entweder unter Nichtabhilfe dem Beschwerdegericht vorlegen oder dem Richter (ich nehme mal an, dass dieser für die Bewilligung von PKH in der Hauptsache zuständig ist) zur Entscheidung über den neuerlichen Antrag.

  • Teil mir mit, ob du ein unzulässige Rechtsmittel einlegen willst oder lieber einen unzulässigen Antrag stellen möchtest :gruebel:

    Ich würde mitteilen, dass die Sache hier rechtskräftig entschieden ist und sich die Partei an die einziehende Stelle zwecks Vereinbarung einer Raten- oder Stundungsvereinbarung wenden kann.

  • Teil mir mit, ob du ein unzulässige Rechtsmittel einlegen willst oder lieber einen unzulässigen Antrag stellen möchtest :gruebel:

    Ich würde mitteilen, dass die Sache hier rechtskräftig entschieden ist und sich die Partei an die einziehende Stelle zwecks Vereinbarung einer Raten- oder Stundungsvereinbarung wenden kann.

    Ich würde wohl eine Mischung daraus machen.

    1.) Frage was eigentlich gewollt ist.
    2.) Kurz darauf hinweisen, warum das nicht geht.
    3.) Hinweis auf Kasse.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer


  • Ich würde wohl eine Mischung daraus machen.

    1.) Frage was eigentlich gewollt ist.
    2.) Kurz darauf hinweisen, warum das nicht geht.
    3.) Hinweis auf Kasse.

    Punkt 1.) würde ich sogar weglassen...

    "...wird mitgeteilt, dass die Aufhebung der PKH rechtskräftig ist. Dass Sie die Unterlagen eingereicht haben, wird daher nicht als Rechtsbehelf gegen den Aufhebungsbeschluss angesehen.
    Auch wird hier nicht davon ausgegangen, dass Sie einen neuen Antrag auf Bewilligung von PKH stellen möchten. Dieser wäre unzulässig, da das Hauptsacheverfahren bereits beendet ist und eine 'Wiederherstellung' der PKH auf diesem Wege nicht erreicht werden kann."

    Letzten Endes also der Hinweis: "Sofern Sie nichts Gegenteiliges sagen, betrachte ich die eingereichten Unterlagen aufgrund dieses Hinweises als gegenstandslos (TM)".

    Hinweis auf Kasse noch ergänzen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!


  • :daumenrau

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