170 verfahren 1 Hauptverhandlung wie abrechnen?

  • Hallo,
    bin neu im Forum und habe zum folgenden Sachverhalt eine Frage. Leider kenne ich mich nicht so gut im Strafrecht aus soll aber hierzu eine Rechnung gegenüber der Staatskasse erstellen. Nun versuche ich, es im Moment so zu erklären, da ich bis jetzt keine anderen Unterlagen habe und hoffe, dass es verständlich ist.

    Im Urteil hieß es,, In der Strafsache gegen xxx wg. Hausfriedensbruch hat das xxx Gericht aufgrund der Hauptverhandlung für Recht erkannt. Der Angeklagte wird wg. Hausfriedensbruch in 170 Fällen und unerlaubten Besitzes in 5 Fällen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Gesamtgeldstrafe. von 150 Tagessätzen zu je 5,50 € verurteit. Die Kosten des Verfahrens und seine notwenigen Auslagen trägt die Staatskasse. Hinsichtlich der Fälle von Hausfriedensbruch in 170 Fällen und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel in 5 Fällen davon in 2 Fällen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch hat sich der Beklagte schuldig gemacht.
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO.

    Wird hier nur die Hauptverhandlung abgerechnet:

    Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG 200,00 €
    Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht § 14, Nr. 4106 VV RVG 165,00 €
    Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht § 14, Nr. 4108 VV RVG 275,00 €
    1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 11,40 €
    Kfz-Benutzung am 30.06.2019 38,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
    1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
    Zwischensumme der Gebührenpositionen 676,40 €
    Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
    Zwischensumme netto 696,40 €
    19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 132,32 €
    zu zahlender Betrag 828,72 €

    Danke!

  • An Deinem Sachverhalt ist so vieles unklar, dass es eigentlich müßig ist, jetzt schon zu antworten. Grundsätzlich stimmt aber Deine Rechnung, falls Ihr im Vorverfahren nicht tätig wart, und überall Mittelgebühren angefallen sind.

    Es sind nicht 170 Verfahren, sondern es ist ein Verfahren. Die Zahl der Vorwürfe spielt keine Rolle. Warum trägt die Staatskasse die Kosten und notwendigen Auslagen trotz Verurteilung? Was hat es mit diesem gesonderten Schuldspruch auf sich? Ist das eine Pflichtverteidigung? Wem gegenüber sollst Du abrechnen?

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