Ausschlagung für ungeborenes Kind

  • Hallo!

    Vorliegend habe ich ein Genehmigungsverfahren für eine Erbausschlagungserklärung für ein (nunmehr geborenes) Kind. Folgender Verfahrensablauf:

    Mutter und Vater schlagen aus, Mutter schlägt auch für ein ungeborenes Kind aus. Es wird da noch davon ausgegangen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind inne haben wird. Sorgeerklärungen dergleichen wurden noch nicht abgegeben. Nun wird das Kind geboren, das Verfahren hier ist schon im vollen Gange. Einen Monat nach Geburt haben die Eltern nun eine Sorgeerklärung abgegeben (gemeinsame elterliche Sorge).

    Der Vater hat ja nun noch nicht für das Kind ausgeschlagen. Mein Verfahren ist abschlussreif, ich könnte die Genehmigung erteilen.

    Würdet ihr den Vater einfach zur Ausschlagung schicken und das Genehmigungsverfahren wegen 1643 Abs. 2 BGB für erledigt erklären? Andere Vorschläge?

    Besten Dank im Voraus.

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