BGB-Gesellschaft- Grundbuchberichtigung

  • Hallo zusammen.

    Und zwar:
    Abt. I
    Mutter, Vater und Sohn eingetragen als BGB Gesellschaft.

    2012 verstirbt die Mutter.

    Es wurde in einfacher Berichtigungsantrag gestellt. WeitereErklärungen über Fortsetzung ect wurden nicht abgegeben.
    Im Gesellschaftsvertrag heißt es:
    „Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestagaufzustellen ist.“

    § 8
    „Im Falle der Kündigung eines Gesellschafters scheidetdieser aus der Gesellschaft aus. Die verbleibenden Gesellschafter sindberechtigt das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidationzu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthabenauszuzahlen. “

    So nach dem Tod der Mutter wurde nun eingetragen das dieseausgeschieden ist.
    Ist das richtig?

    Jetzt zum nächsten Problem:
    Es wurde jetzt erst bekannt, dass der Vater bereits vor derMutter verstorben war.
    Somit war das Grundbuch über Jahre unrichtig.
    Was passiert jetzt mit dem Grundbuch?
    Grundbesitz im Alleineigentum des Sohnes?

  • Im Gesellschaftsvertrag heißt es:
    „Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestagaufzustellen ist.“


    Woher weißt Du, was Inhalt des gerade geltenden Gesellschaftsvertrags ist?

    So nach dem Tod der Mutter wurde nun eingetragen das dieseausgeschieden ist.

    Auf wessen Antrag und Bewilligung hin wurde das denn eingetragen?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Dies ist der Inhalt des 2012 geltenden Gesellschaftsvertrages. Ob dies noch der aktuelle Inhalt ist weiß ich nicht. Allerdings war ja 2012 die Gesellschaft nur noch mit einem Gesellschafter "besetzt".
    Davon wusste das GBA nichts.

    Vom Tode des Vaters haben wir nur auf Grund Streitigkeiten im Nachlassrecht erfahren.

    Der Antrag wurde 2012 vom Sohn gestellt (dieser ist Alleinerbe der Mutter + Gesellschafter)

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