Hallo zusammen.
Und zwar:
Abt. I
Mutter, Vater und Sohn eingetragen als BGB Gesellschaft.
2012 verstirbt die Mutter.
Es wurde in einfacher Berichtigungsantrag gestellt. WeitereErklärungen über Fortsetzung ect wurden nicht abgegeben.
Im Gesellschaftsvertrag heißt es:
„Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestagaufzustellen ist.“
§ 8
„Im Falle der Kündigung eines Gesellschafters scheidetdieser aus der Gesellschaft aus. Die verbleibenden Gesellschafter sindberechtigt das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidationzu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthabenauszuzahlen. “
So nach dem Tod der Mutter wurde nun eingetragen das dieseausgeschieden ist.
Ist das richtig?
Jetzt zum nächsten Problem:
Es wurde jetzt erst bekannt, dass der Vater bereits vor derMutter verstorben war.
Somit war das Grundbuch über Jahre unrichtig.
Was passiert jetzt mit dem Grundbuch?
Grundbesitz im Alleineigentum des Sohnes?