aus WEG sollen 2 Grundstücke werden- Genehmigung

  • Hallo
    Ich hätte gerne mal Meinungen zu folgendem Fall:
    Es gibt 2 Wohnungsgrundbuchblätter zu einem Grundstück. Eingetragen ist jeweils 1/2 Miteigentumsanteil mit Sondereigentum an einer Wohnung. Tatsächlich handelt es sich um 2 getrennte Gebäude, die auf dem Grundstück stehen. Ein WEG-Anteil gehört einem Minderjährigen. Nun wurde das Grundstück in 2 Flurstücke geteilt und es sollen 2 getrennte Grundstücke zu Alleineigentum entstehen. Dafür überträgt der Minderjährige seinen 1/2 Miteigentumsanteil an dem einen Flurstück an den anderen Grundstücksmitinhaber und umgekehrt. Jeder behält das Gebäude, das ihm bereits als Sondereigentum zusteht.
    Ich habe Gutachten über den Wert der beiden entstehenden Grundstücke angefordert. Das für das Grundstück, das der Minderjährige bekommt ist aktuell. Das Gebäude ist fast wertlos, das Flurstück ist das größere. Das andere Gutachten ist aus 1,5 Jahre alt. Das Gebäude ist hier viel wertvoller, das Flurstück etwas kleiner.
    Hättet ihr hier Bedenken? Wegen des Alters des Gutachtens, oder überhaupt? Der Minderjährige hat ja ohnehin schon nur das Sondereigentum an dem wertlosen Gebäude. Die Grundstücksfläche, die er erhält, ist aber größer. Der Bodenwert ja identisch. Somit dürfte ja kein Nachteil für ihn entstehen, oder?
    Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist nicht erforderlich, da keine Verwandtschaftsverhältnisse der beteiligten zueinander bestehen. Der Minderjährige ist 16 Jahre alt.

  • Was ändert sich denn für den MJ?
    Er ist weiterhin Eigentümer des Gebäudes, dass ihm schon gehört hat.
    Ihm gehört jetzt nicht mehr ein ideeller Miteigentumsanteil an dem großen Grundstück sondern ein kleineres zu Alleineigentum. (Entspricht die Größe dem früheren Anteil?)
    Es besteht keine Mithaft zum anderen Eigentümer mehr (ich meine, dass zB für die Grundsteuer alle Miteigentümer haften, wenn einer nicht zahlt).
    Er muss sich an keine Gemeinschaftsordnung mehr halten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe Gutachten über den Wert der beiden entstehenden Grundstücke angefordert. [...] Hättet ihr hier Bedenken? Wegen des Alters des Gutachtens, oder überhaupt?

    Was für Gutachten sollen das denn sein? Ein Gutachten ist vom Gericht im Rahmen des Verfahrens in Auftrag zu geben, das klingt hier nicht danach, als ob das erfolgt ist.

  • Gutachten vom Ortsgericht (die man eigentlich schon nicht Gutachten nennen dürfen sollte) sind regelmäßig das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Ausnahmen gibt es sehr selten.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich finde die Gutachten hier sehr ausführlich und gut nachvollziehbar, aber darum soll es ja nicht gehen.
    Sieht jemand andere mögliche Probleme, die ich vielleicht übersehen habe?
    Sonst würde ich wahrscheinlich nur noch anhören und dann genehmigen.

  • Man sollte auf jden Fall die Teilungserklärung einsehen und schauen wie die Kostenregelungen sind. Wenn der Minderjährige ohnehin schon verpflichtet ist sämtliche Instandhaltungskosten- auch hinsichtlich der Teile "seines Hauses", die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen - zu tragen würde ich kein Problem sehen.

    Ist dem nicht der Fall könnte es problematisch sein, da der Miteigentümer dann von der Verpflichtung an der Beteiligung den Instandhaltungs-/Renovierungskosten hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums frei werden würde. Da das Haus des Minderjährigen wohl renovierungsbedürftig zu sein scheint und das des Miteigentümers (derzeit) nicht, könnte ein Nachteil entstehen.
    Die konstruktiven Teile des Gebäudes (z.B: tragende Wände, Dach etc.) bleiben zwingend im Gemeinschaftseigentum (BGH, V ZB 14/67).

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