Mietkautionsbürgschaft

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Der Betreute ist nach 10 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen. Damals wurde ein Mietkautionsbürgschaft über eine Bank gemacht.

    Nun legt mir der Betreuer ein Schreiben der Bank vor. Demnach hat sich der Vermieter bei der Bank gemeldet und möchte aufgrund Schäden in der Wohnung einen Betrag von 500 EUR aus der Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.

    Die Bank bittet den Betreuer nun darum ihr zu bestätigen, dass die Ansprüche aus dem Mietverhältnis gerechtfertigt sind und geltend gemacht werden können.

    Braucht der Betreuer für diese Bestätigung an die Bank eine Genehmigung ?

  • Aus meiner Sicht greift hier kein Genehmigungstatbestand. Der Betreuer hat aus eigener Sachkunde zu prüfen ob der Einbehalt berechtigt ist und dann die finanzielle Abwicklung im Rahmen der Vermögenssorge zu regeln.

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