Guten Morgen!
ich habe einen KFB nach 106 ZPO erlassen. Jetzt legt der BeklagteErinnerung ein wegen § 15 a II RVG wonach er bereitsdie vorgerichtlichen RA Kosten der Klägerseite bezahlt hat und legt mir auch einenNachweis dazu.
Muss ich denn nun prüfen ob das tatsächlich zutrifft? Die Klägerseite sagt es wurde nicht auf den eingeklagten Betrag bezahlt, die Beklagtenseite meint doch und das es sich eben um denselben Gegenstand handeln würde. Wäre dem so, dann wäre ja anzurechnen? Grundsätzlich orientiere ich mich eben an der richterlichen Entscheidung und hatte solch einen Fall auch noch nicht vorliegen.