Verzicht auf Beteiligung am Verfahren - möglich?

  • Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage: Kann ein Beteiligter gemäß § 9 ZVG (in meinem Fall ein eingetragener Grundschuldgläubiger) auf seine weitere Beteiligung am Verfahren verzichten mit der Folge, dass ich ihm keine Schriftsätze mehr zukommen lasse? Der Beteiligte schreibt hier, es sei bereits eine Löschungsbewilligung erteilt worden, auf weitere Anschreiben und Zustellungen werde verzichtet.

  • Kann er.
    Ich lasse mir das normalerweise (je nach bisheriger Formulierung) nochmal ausdrücklich bestätigen, dass er auf die die Zustellung von Wertfestsetzung, Terminbestimmung(en) und Zuschlag verzichtet.

    Das kannst du noch mit dem Hinweis verbinden, dass die ihm zuzuteilenden Beträge dann für ihn hinterlegt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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