Hallo werte KollegInnen,
ich muss jetzt mal was halb Allgemeines fragen, weil ich mittlerweile echt in`s Grübeln gerate, ob ein Großteil unserer Berufsbetreuer (in diesem Fall) unwissend sind oder ich zu penibel:
Fordert Ihr immer einen Erbauseinandersetungsvertrag an, wenn d. Betreute Miterbe geworden ist und das Erbe aufgeteilt wird - also auch nach gesetzlicher Erbfolge nach Quoten?
Kurz zur Erklärung:
Ich habe mittlerweile diverse Betreuungsverfahren, in denen mir in der Rechnungslegung erst mitgeteilt wurde, dass d. Betreute Erbe geworden ist und Betrag X erhalten hat. Auf meinen Hinweis, dass es hierzu eines Erbauseinandersetzungsvertrages bedarf, der wiederum der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (bgG) bedarf, gucken die mich alle mit riesigen Kuhaugen an und sind ganz überrascht. Meist liegt nicht mal ein Erbschein vor.
In einer Sache bin ich schon aufgrund der Geringfügigkeit des Erbes entgegen gekommen und habe lediglich Erklärungen der beiden Miterben (Geschwister - gesetzliche Erbfolge) angefordert, in denen diese bestätigen, dass sie d. Betreuten tatsächlich das kleine Wertpapierdepot (ca. 3.000 EUR) überlassen und dafür das Guthaben auf dem Girokonto übernehmen. Die Betreuerin reagierte daraufhin unterschwellig ungehalten und unterstellte mir beinahe Willkür.
In einer anderen Sache hat ein von der Vereinsbetreuerin beauftragter Rechtsanwalt alles schon abgewickelt mit diversen Schreiben zwischen den Erben und das Geld auch schon an d. Betreuten überwiesen und mir mitgeteilt, dass hier ja keine Erbauseinandersetzungsvereinbarung getroffen wurde, weil das Erbe aufgrund der Quoten im Erbschein aufgeteilt wurde. Eine schriftliche Vereinbarung liegt aber auch hier nicht vor und es gibt auch keine Schreiben der Miterben, in denen sie erklären, dass sie mit der Aufteilung so einverstanden sind. Der Anwalt wird übrigens komplett aus der Tasche d. Betreuten bezahlt (immerhin fast 2.000 EUR), obwohl ich auch hier der Meinung bin, dass die Kosten auf alle Erben aufzuteilen sind...die Erbscheinskosten wurden ja auch vom gesamten Erbe vor Aufteilung abgezogen.
Aber ich bin der Meinung, jedes Mal, wenn ein Erbe auf die Erben aufgeteilt wird und sei es zahlenmäßig mit den Quoten übereinstimmend, ist das eine wortwörtliche Erbauseinandersetzung und die ist zu verschriftlichen und zu genehmigen...oder bin ich da zu pingelig? Wie handhabt ihr das denn?