Belastung Anteilsbuchung

  • Bewilligt und -antragt ist die Eintragung einer Grundschuld an dem im GB von .... Blatt 12 eingetragenen Flurstück 131/23.
    Aus dem Bestandsverzeichnis ist ersichtlich, dass es hierbei um den unter lfd. Nr. 2/zu1 gebuchten 1/12 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Flurstück 131/23, handelt.
    Kann ich die Grundschuld eintragen:confused:

  • Bruchteile kann man normalerweise schon mit einer Grundschuld belasten, wenn die Eigentümer unterschiedliche sind. Also beispielsweise den 1/4-Anteil der Maria Meier kann man ja auch belasten. Die Anteilsbuchung ist nur eine andere Buchungsart, ändert aber soweit ich weiß materiell-rechtlich nichts.
    Daher hätte ich kein Problem damit.
    Ich würde mich aber fragen, wieso die Bank einen 1/12-Anteil von z.B. einem Weg oder einer Einfahrt belasten will. Ist BV-Nr. 1 bereits belastet?

  • Bei einer Buchung nach § 3 Abs. 6 GBO ist die Belastung des Anteils sogar ausnahmsweise dann zulässig, wenn dem Eigentümer nicht nur dieser Anteil, sondern das gesamte Grundstück gehört, § 1114 BGB. Das macht hier also in keinem Fall Probleme.
    Allerdings wird als Belastungsgegenstand das gesamte angeblich in Blatt 12 eingetragene Flurstück genannt, so dass insoweit doch eine Zwischenverfügung erforderlich ist.

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