Betreuungsgerichtliche Genehmigung für Scheidungsfolgesachen

  • Der Betreute ist rechtskräftig geschieden.Nun soll seine Haushälfte an die die andere Hälfte besitzende ehemalige Ehefrau übertragen werden.Dabei soll der Zugewinnanspruch der Ehefrau mit dem Betrag , den diese an ihn zahlt angerechnet werden.Ein Verkehrswertgutachten liegt vor.Gleichzeitig will der Betreuer auf Nacheheunterhalt verzichten.

    Der Betreute ist dement und im Heim und hat nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente.Die Ehefrau verdient 3900.- Euro.


    Ich habe als Rechtspfleger nicht die Ausbildung nachehelichen Unterhalt auszurechnen, auch beim Zugewinn tue ich mich schwer. Sachverständigengutachten anfordern ? Wo bekomme ich den her?

    Auf Unterhalt verzichten leuchtet mir gar nicht ein.

  • Ich würde einen der Familienrichter im Haus fragen, ob er mir freundlicherweise helfen kann. Diese sollten doch zu den Berechnungen in der Lage sein.

  • Und wenn man den Betreuten noch anhören kann?

    Nach dem SV ist der Betroffene dement und im Heim. Je nach Grad der Demenz weiß er vielleicht noch nicht einmal mehr, dass er überhaupt geschieden ist. Und ich denke, dass der Betroffene erkrankungsbedingt nicht in der Lage sein dürfte, Umfang, Inhalt und rechtliche Auswirkungen der Vereinbarung vollständig einschätzen zu können.

    Ich denke auch, dass man über Beratungshilfe gegebenenfalls weiterkommt, mit ziemlicher Sicherheit aber ein Verfahrenspfleger zu bestellen sein wird.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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