Verpfändungsvertrag Grundstück

  • Hallo,

    mein Betreuter hat ein nicht selbst bewohntes Grundstück. Dies ist nun nach mehreren Jahren dem LWV und dem Betreuungsgericht aufgefallen.

    Der LWV will nun seine Forderung durch den Abschluss eines Verpfändungsvertrages sichern, da die Eintragung einer Zwasi umständlicher wäre.

    So ein Verpfändungsvertrag ist formfrei möglich, daher frage ich mich, wie ist das bei einem Grundstück und ist überhaupt eine Genehmigung nötig?

    Vielen lieben Dank

  • Wer oder was ist denn der LWV?

    Nur so am Rande würde ich den Regress für aus der Staatskasse offenbar zu Unrecht verauslagter Betreuervergütung im Auge behalten.

  • Der LWV ist der Landeswohlfahrtsverband und zahlt Sozialleistungen an Bedürftige.

    Betreuervergütung und Gerichtskosten habe ich bereits zum Soll gestellt :)

  • Was soll den Inhalt des Verpfändungsvertrages sein?
    An Grundstücken können nur Grundpfandrechte bestellt werden. Dafür braucht es nach §873 BGB Einigung und Eintragung und nach §1821 Nr. 1 BGB der Genehmigung. Die für die Eintragung im Grundbuch erforderliche Form setzte ich mal als bekannt voraus.

    Edit: WinterM war schneller.:D

  • Ich habe nun einen Auszug aus dem Vertrag vorliegen. Der Betreuer teilte in seinem Anschreiben mit, dass nicht beabsichtigt ist, ein Grundpfandrecht einzutragen. In dem Vertrag steht jedoch drin, dass der Anspruch dinglich gesichert werden soll. Es soll eine Verpfändung des Anteils am Grundstück als Verfügungsbeschränkung im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen werden.

    Völliger Quatsch?

  • ... Es soll eine Verpfändung des Anteils am Grundstück als Verfügungsbeschränkung im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen werden....

    Der Betreute ist aber nicht Mitglied einer Erbengemeinschaft, welche Eigentümer ist und es soll sein Erbteil verpfändet werden :gruebel:

  • Der Betreute und seine Exfrau sind jeweils als Eigentümer zu 1/2 eingetragen. Eine Erbengemeinschaft besteht hier nicht.

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