Ich würde mich über eure Hilfe freuen:
Gestern ging ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ein. Soweit alles okay, allerdings sollen Zinsen ab einem genannten Datum eingetragen werden, das ich nicht überprüfen kann, da im Urteil "Zinsen seit Rechtshängigkeit" stehen.
Heute geht ein Antrag auf eine weitere vollzugsfähige Zwangssicherungshypothek ein...
Der Mangel des ersten Antrags ist vollstreckungsrechtlicher Art, daher höchstens nicht rangwahrend zu beanstanden. Wegen des zweiten Antrags muss ich jetzt aber abschließend über den ersten entscheiden.
Eine komplette Zurückweisung scheint mir unbillig, weshalb ich dazu tendiere, die erste Sicherungshypothek mit Zinsen seit der angegebenen mündlichen Verhandlung (ab dort weiß ich ja sicher von der Rechtshängigkeit) einzutragen und den darüber hinausgehenden Antrag wegen der Zinsen zurückzuweisen. Und dann halt das zweite Recht eintragen.
Ist das richtig so, oder muss der erste Antrag vollständig zurückgewiesen werden?