Aufhebung Sondernutzungsrecht durch einen Eigentümer und WEG-Verwalter

  • Im Grundbuch ist der Wohnung Nr. 5 das Sondernutzungsrecht an der Garage Nr. 15 zugeordnet.

    Vorgelegt wird eine notarielle Urkunde, in welcher der Eigentümer der Wohnung Nr. 5 und der WEG-Verwalter (Nachweis liegt vor) die Aufhebung des Sondernutzungsrechts an der Garage Nr. 15 und Übergang desselben in das Gemeinschaftseigentum bewilligen und die Eintragung im Grundbuch beantragen. Es wird auf eine diesbezügliche Beschlussfassung in der letzten Eigentümerversammlung verwiesen. Das Protokoll dieser Versammlung liegt mir nicht vor.

    Da die weiteren Eigentümer durch die Aufhebung des Sondernutzungsrechts etwas hinzubekommen ist fraglich, ob deren Mitwirkung überhaupt erforderlich ist. Oder ist deren Mitwirkung erforderlich und muss durch die Vorlage des oben genannten Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über die Aufhebung es Sondernutzungsrechts in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden?

  • Im Grundbuch ist der Wohnung Nr. 5 das Sondernutzungsrecht an der Garage Nr. 15 zugeordnet.

    Vorgelegt wird eine notarielle Urkunde, in welcher der Eigentümer der Wohnung Nr. 5 und der WEG-Verwalter (Nachweis liegt vor) die Aufhebung des Sondernutzungsrechts an der Garage Nr. 15 und Übergang desselben in das Gemeinschaftseigentum bewilligen...

    Gegenstände/Flächen, an denen Sondernutzungsrechte bebgründet wurden, sind Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaft ist jedoch von der Nutzung ausgeschlossen. Die Nutzung wurde allein dem Eigentümer der berechtigten WE-/TE-Einheit zugewiesen.

    Bei der Aufhebung des Sondernutzungsrechts verzichtet der begünstigte Eigentümer also auf sein Recht. Er muss die Aufhebung bewilligen. M.E. müssen die anderen Eigentümer gegenüber dem GBA nichts machen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Materiell müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen, formell ist die Zustimmung der übrigen Eigentümer nicht erforderlich. Schöner/Stöber, Rn 2984, BeckOK GBO/Kral GBO WEG Rn. 214-218.

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