Vor lauter Lesen sehe ich weder Baum noch Wald, vielleicht könnt Ihr mir Frischling auf die Sprünge helfen:
Abtretung Buchgrundschuld von Bank X an Bank Y, die Erklärung ist vom 1.12.2018. Antrag auf Eintragung der Abtretung stellt Bank Z (auf sich). Beigefügt sind eine Menge amtlicher Registerauszüge, aus denen klar ersichtlich ist, dass Bank Y jetzt tatsächlich Bank Z ist (Verschmelzung). Allerdings war die Verschmelzung (Y wurde Z) schon am 27.7.18 wirksam. Faktisch hat Bank X - zumindest namentlich - an jemand abgetreten, den es am 1.12.18 schon nicht mehr gab.
Ich tendiere dazu, die Abtretung an Bank Z einzutragen, weil Zessionar und Zedent eindeutig identifiziert sind. Nach Wühlen im Kommentar zu den Anforderungen an die Erklärung setzte bei mir das Grübeln an. Wie seht ihr das: Ist das unproblematisch, dass es den Zessionar zum Zeitpunkt der Abtretungserkärung zwar nicht mehr gab, aber die Rechtsnachfolge durch Bezugnahme auf Registerauszüge nachgewiesen ist?