Genehmigung Herrschvermerk

  • Ein Herrschvermerk bedeutet, dass ZU GUNSTEN des Grundstücks der MJ an einem anderen Grundstück ein Recht eingetragen ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ja, das stimmt. Somit braucht das Grundbuchamt doch keine Genehmigung vom Familiengericht, oder? Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks muss nur zustimmen oder?

    Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Wer Antragsberechtigt ist, regelt §9 I GBO. Die Zustimmung des herrschenden Eigentümers ist nicht (zwingend) erforderlich.

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