Es soll ein Herrschvermerk auf dem Grundstück einer Minderjährigen eingetragen werden. Bedarf dies einer familiengerichtlichen Genehmigung?
Genehmigung Herrschvermerk
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Ein Herrschvermerk bedeutet, dass ZU GUNSTEN des Grundstücks der MJ an einem anderen Grundstück ein Recht eingetragen ist.
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Ja, das stimmt. Somit braucht das Grundbuchamt doch keine Genehmigung vom Familiengericht, oder? Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks muss nur zustimmen oder?
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Ja, das stimmt. Somit braucht das Grundbuchamt doch keine Genehmigung vom Familiengericht, oder? Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks muss nur zustimmen oder?
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Wer Antragsberechtigt ist, regelt §9 I GBO. Die Zustimmung des herrschenden Eigentümers ist nicht (zwingend) erforderlich.
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