Der Zwangsverwalter macht -nach Stunden abgerechnet- weniger als die Mindestgebühr von 600,00EUR geltend. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kommen dazu.
Kann der Zwangsverwalter a) nach Stunden überhaupt abrechnen? und b) falls ja, darf er weniger als die Mindestgebühr verlangen?