Hallo
Ich hab da mal ne Frage: Beantragt werden hier im Mahnbescheidsantrag Zinsen " nach Rechtshängigkeit".
Ich hab damit so meine Probleme, denn das ist ja nicht unbedingt eine konkrete Zeitangabe ( wann nach Rechtshängigkeit? ).
Und ich muss ehrlich sagen mit " ab Rechtshängigkeit" hätte ich auch ein wenig Probleme, denn es ist ja im Mahnverfahren
etwas schwierig zu beurteilen für den Antragsgegner oder ggfs. einen Gerichtsvollzieher wann denn die Rechtshängigkeit eingetreten ist.
Wie seht ihr das?