Hallo,
ich habe einen „Übertragungsvertrag“ vorliegen, in welchem Eltern ihrem Sohn S ein Hausgrundstück schenken. Nicht an der Beurkundung beteiligt ist die weitere Tochter T der Eltern. T soll aber „im Wege des echten Vertrags zu Gunsten Dritter für die Dauer von 10 Jahren, ab heute gerechnet, das vertragliche (schuldrechtliche) Vorkaufsrecht erhalten“. Zur Sicherung wird die Eintragung einer bis 31.12.2019 befristeten Vormerkung für T bewilligt und beantragt.
Ist es nicht so, dass die Begründung eines Vorkaufsrechts der notariellen Beurkundung bedarf und deshalb nicht ohne Mitwirkung des Vorkaufsberechtigten möglich ist? Oder bin ich da auf dem Holzweg? Oder darf mich das als Grundbuchbeamter bei der vorliegenden Bewilligung gar nicht kümmern?
Ich bin verwirrt und die SuFu hat mir auch nicht weitergeholfen. Für Aufklärung wäre ich dankbar.