Gerichtskosten

  • Hallo

    Ich habe hier eine Dame, die mit schöner Regelmäßigkeit auf der RASt auftaucht und Klage erheben will. Die Klagen sind alle - mehr oder weniger offensichtlich - ziemlicher Schwachsinn. Aber sie will das halt - unbedingt.

    Heute wollte sie mal wieder irgendetwas einklagen - und als ich auf die Kostenfolge hinwies, sagte sie, dass sie es sich ja in den nächsten Wochen nochmal überlegen könne.


    Ich: ???


    Sie: Na, wenn ich den Gerichtskostenvorschuss nicht einzahle, dann ist das ja wie nicht geklagt...



    Ich hab da so noch nie drüber nachgedacht (Wer erhebt schließlich Klagen mit der Absicht diese dann nicht weiter zuverfolgen?). Trifft das zu? Wird bei nicht gezahltem Kostenvorschuss einfach weggelegtund fertig? Also "Nicht gezahlt wie nicht geklagt"?


    Ich tendiere dazu mich beim nächsten Mal zu weigern eine Klage zuprotokollieren, bei der die Klägerin nicht beabsichtigt den Vorschuss einzuzahlen. Ich bin doch kein Bespaßungsbüro…




    Sachen gibt’s…

  • Bring die Antragsstellerin ja nicht auf die Idee, dass Du einen PKH-Antrag protokollieren sollst. :teufel:

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wie Wulfgerd schon schrieb, wäre an sich gem. § 26 Abs. 8 S. 3 KostVfg die KV 1211 (bei erstinstanzlichen Zivilverfahren) zu erheben.
    Ich habe es aber schon erlebt, dass Richter auf dem Rechtsstand von vor dem 01.07.1994 sind und deshalb die Auffassung vertreten, Gebühren entstünden erst ab Rechtshängigkeit. Diese verfügen dann auch schon mal, dass keine Kosten erhoben werden sollen. Und die Kostenbeamten halten sich dran, obwohl sie es besser wissen (sollten). Insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass die Frau noch nie eine Kostenrechnung bekommen hat.

  • Wie Wulfgerd schon schrieb, wäre an sich gem. § 26 Abs. 8 S. 3 KostVfg die KV 1211 (bei erstinstanzlichen Zivilverfahren) zu erheben.
    Ich habe es aber schon erlebt, dass Richter auf dem Rechtsstand von vor dem 01.07.1994 sind und deshalb die Auffassung vertreten, Gebühren entstünden erst ab Rechtshängigkeit. Diese verfügen dann auch schon mal, dass keine Kosten erhoben werden sollen. Und die Kostenbeamten halten sich dran, obwohl sie es besser wissen (sollten). Insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass die Frau noch nie eine Kostenrechnung bekommen hat.

    So wie der Fall geschildert wird, wage ich mal die These, dass die Klägerin eher weniger vermögend sein dürfte.

    Eventuell hat die Dame auch deswegen nie eine Kostenrechnung bekommen, weil sie schon "bekannt" ist und der UdG gem. § 10 KostVfg von der Sollstellung abgesehen hat. Wir hatten auch schon so Fälle, bei denen die Kosten offensichtlich nie beigetrieben werden können.

  • Ich würde in so einem Fall mit dem/den zuständigen Richter/n reden, damit nicht das passiert, was SiGi beschrieben hat.

    Das sollte sie schnell von dem schmalen Brett 'Ich zahl einfach nicht und dann ist es wie nicht eingereicht..' runterbringen.

    Meine Richter sind in solchen Fällen für jeden Hinweis dankbar und sehr kooperativ.

  • Wie Wulfgerd schon schrieb, wäre an sich gem. § 26 Abs. 8 S. 3 KostVfg die KV 1211 (bei erstinstanzlichen Zivilverfahren) zu erheben.
    Ich habe es aber schon erlebt, dass Richter auf dem Rechtsstand von vor dem 01.07.1994 sind und deshalb die Auffassung vertreten, Gebühren entstünden erst ab Rechtshängigkeit. Diese verfügen dann auch schon mal, dass keine Kosten erhoben werden sollen. Und die Kostenbeamten halten sich dran, obwohl sie es besser wissen (sollten). Insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass die Frau noch nie eine Kostenrechnung bekommen hat.

    Ja, so klingt es. Das scheint hier der Lauf der Dinge zu sein.

    Der Vorschlag Richter und KB bösgläubig zu machen ist gut, das werde ich tun. Da kann sich die Dame gleich mal auf ein paar Gerichtskostenrechnungen freuen...

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