§ 15 GBV

  • Hallo! Ich brauche bitte Eure Hilfe! Ich habe eine Käuferin, die indische Staatsbürgerin ist und nur einen Vornamen hat. Kann die Käuferin nur mit dem Vornamen und Geburtsdatum tatsächlich eingetragen werden?

  • Wenn sie keinen Nachnamen hat, kann man natürlich auch keinen Nachnamen eintragen.

    Falls dir der Wohnort bekannt ist, solltest du diesen mit eintragen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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