Zusammenrechnung Sozialleistung und Arbeitseinkommen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlussses.
    Drittschuldner ist nur die deutsche Rentenversicherung.

    Beantragt wird ebenfalls die Zusammenrechnung der Sozialleistung und des Arbeitseinkommens.
    Das Arbeitseinkommen wurde jedoch bereits in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von Januar gepfändet.

    Ich bin gerade etwas ratlos, was ich nun mit der beantragten Zusammenrechnung machen soll. :(

  • Es ist für eine Zusammenrechnung der Bezüge nach mehreren Meinungen (u.a. Stöber, 16. Aufl, Rn. 1147, siehe die dort angegebenen Fußnoten) nicht notwendig auch beide Einkommen zu pfänden.


    Nachtrag:
    Wenn die Einkommen durch den identischen Gläubiger -so verstehe ich deinen SV- gepfändet sind (nach der Zustellung deines jetzigen PfÜB), nur in 2 PfÜB und zeitversetzt, hätte ich überhaupt keine Bedenken die Zusammenrechnung anzuordnen.


    Wenn der Gläubiger nicht identisch ist, kannst du der obigen Kommentarmeinung folgen und den PfÜB mit Zusammenrechnungsanordnung erlassen oder mitteilen, dass das Arbeitseinkommen auch zu pfänden ist, um eine Zusammenrechnung zu ermöglichen und den PfÜB nach Aufnahme des Drittschuldners Arbeitgeber erlassen.

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