Hallo liebe Kollegen,
nach Erlass eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses im vereinfachten Verfahren habe ich folgendes Problem:
Der Antrag auf Festsetzung wurde vom Jugendamt gestellt, dort hat man sich bei der Antragstellung jedoch versehen und in dem Feld der bereits gezahlten Beträge nicht 0€ eingetragen, sondern den Rückstandsbetrag insgesamt. Bei der Festsetzung habe ich also 0€ Unterhaltsrückstand festgesetzt.
Die Jugendamtsmitarbeiterin legt nun Beschwerde ein und ist der Ansicht, dass der Beschluss im Wege der offensichtlichen Unrichtigkeit geändert werden könne, da ja bei Beantragung eine Aufstellung mit übersandt wurde, aus der sich der Rückstandsbetrag ergab, der deutlich über 0€ lag. Vorsichtshalber wurde auch fristgerecht Beschwerde eingelegt. Der Beschluss ist nunmehr noch nicht rechtskräftig, aber bereits an den Antragsgegner zugestellt.
Kann der Beschluss so einfach abgeändert werden? Es wurde ja eigentlich antragsgemäß entschieden. Hat das Jugendamt dann überhaupt ein Beschwerderecht? Oder muss ein streitiges Verfahren hinsichtlich des Rückstandsbetrages geführt werden?
Vielen Dank schon mal!