Reallast in neuen Ländern (M-P) hat folgenden Wortlaut:
"Die Grundstücke sind der Preußischen LandesrentenBank, Berlin, rentenpflichtig. Die Rente beträgt jährlich... Mark und wird getilgt durch eine 50 Jahre fortgesetzte Zahlung, beginnend mit dem 1. März 1941".
Das Recht soll gelöscht werden. § 10 Abs. 1 S. 2 GBBerG ist natürlich bekannt, führt aber zu ungewünschten Ergebnissen (Hinterlegung für nichts).
Kommt mit diesem Eintragungsvermerk eine Löschung in Betracht? Ich fürchte nein.
Ich glaube, Rechtsnachfolger ist die DSL-Bank. Wie kann ich den Rechtsnachfolgenachweis führen, oder liegt hier ggf. zumindest bzgl. der lang zurückliegenden Vorgänge Offenkundigkeit vor?
Danke für alle Anregungen.
Gruß
Andydomingo