Löschung Reallast durch Grundbuchberichtigung?

  • Reallast in neuen Ländern (M-P) hat folgenden Wortlaut:

    "Die Grundstücke sind der Preußischen LandesrentenBank, Berlin, rentenpflichtig. Die Rente beträgt jährlich... Mark und wird getilgt durch eine 50 Jahre fortgesetzte Zahlung, beginnend mit dem 1. März 1941".
    Das Recht soll gelöscht werden. § 10 Abs. 1 S. 2 GBBerG ist natürlich bekannt, führt aber zu ungewünschten Ergebnissen (Hinterlegung für nichts).

    Kommt mit diesem Eintragungsvermerk eine Löschung in Betracht? Ich fürchte nein.

    Ich glaube, Rechtsnachfolger ist die DSL-Bank. Wie kann ich den Rechtsnachfolgenachweis führen, oder liegt hier ggf. zumindest bzgl. der lang zurückliegenden Vorgänge Offenkundigkeit vor?

    Danke für alle Anregungen.
    Gruß
    Andydomingo

  • Reallast in neuen Ländern (M-P) hat folgenden Wortlaut:

    "Die Grundstücke sind der Preußischen LandesrentenBank, Berlin, rentenpflichtig. Die Rente beträgt jährlich... Mark und wird getilgt durch eine 50 Jahre fortgesetzte Zahlung, beginnend mit dem 1. März 1941".
    Das Recht soll gelöscht werden. § 10 Abs. 1 S. 2 GBBerG ist natürlich bekannt, führt aber zu ungewünschten Ergebnissen (Hinterlegung für nichts).

    Kommt mit diesem Eintragungsvermerk eine Löschung in Betracht? Ich fürchte nein.

    Ich glaube, Rechtsnachfolger ist die DSL-Bank. Wie kann ich den Rechtsnachfolgenachweis führen, oder liegt hier ggf. zumindest bzgl. der lang zurückliegenden Vorgänge Offenkundigkeit vor?

    Danke für alle Anregungen.
    Gruß
    Andydomingo

    Mit dem Gesetzblatt:
    Gesetz über die Deutsche Landesrentenbank vom 7. Dezember 1939 (RGBl. I, 2405)
    Preußisches Landesrentenbankgesetz (Fassung 1. August 1931, Slg. S. 154)
    Gesetz über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank vom 27. August 1965 BGBl. I, 1001 = BGBl. III, 7625-I)
    Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSL Bank-Umwandlungsgesetz - DSLBUmwG) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2441)

    und ab da Handelsregister.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Könnte nicht auch § 15 EGZGB (dort Abs. 2 Nr. 17) hilfreich sein?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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