Hallo zusammen,
mein Nachlasspfleger beantragt die Geltendmachung folgender Aufwendungen:
- 100 Kopien (50 Seiten á 0,50 € und 50 Seiten á 0,15 €)
- Portokosten (5 €, beleglos)
Aus der Zwischensumme berechnet er noch 19% Mehrwertsteuer.
Jetzt meine Fragen:
In welcher Höhe gesteht ihr den Nachlasspflegern Kopierkosten zu? Nach dem Handbuch der Nachlasspflegschaft von Schulz steht dem Nachlasspfleger nach h.M. nur 0,15 € pro Seite zu. Eine Geltendmachung von 0,50 € für die ersten 50 Seiten ist danach nicht möglich. Dies wird u.a. mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken (3 W 274/00) begründet. In anderen Kommentaren habe ich jedoch gelesen, dass für die ersten 50 Seiten tatsächlich 0,50 € geltend gemacht werden können.
Meiner Meinung nach müssen Portokosten belegt werden. Oder ist das zu streng?
Können aus den Auslagen Mehrwertsteuer berechnet werden? Hierzu habe ich jetzt einiges gelesen, aber verstanden habe ich es ehrlich gesagt nicht.