Ok. Wenn ich weiter darüber nachdenke, bin ich noch verwirrter...
Angenommen der Schuldner hat zwei Kinder (1 und 2)
Für Kind 1 zahlt der Schuldner laufenden Unterhalt. Der Landkreis macht Unterhaltsrückstand für Kind 1 geltend.
Für Kind 2 zahlt der Schuldner keinen laufenden Unterhalt.Dann würde der Schuldner seinen Freibetrag und 1/2 des Mehrbetrages bekommen, richtig? Dann würde ja was für den LK (und somit für die Rückstände des Kind 1) übrigbleiben.
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Richtig.