Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen Unterhaltsrückständen vorliegen. Der Schuldner ist geschieden und hat 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Er zahlt nach Angabe des Gläubigers keinen Unterhalt.
Nun meine Frage: Kommt auf Seite 9 des Antrages bei Festlegung des pfandfreien Betrages in die jeweiligen Lücken überall "1/2 Anteil" rein?