X reicht ein Sterbeurkunde und Überlassungs- / Erbvertrag in Kopie ein und beantragt Umschreibung des Eigentums auf sich.
Laut dem Abschnitt "Erbvertrag" (der Überlassungsvertrag betrifft eine andere Person) wird zwischen X und dessen Eltern erbvertraglich bindend geregelt, dass X das Flst. Y im Wege des Vorausvermächtnisses erhält. Weiter wird X bevollmächtig, beim Tod des zuletzt Versterbenden das Flst. Y auf sich aufzulassen und entsprechende Anträge beim Grundbuchamt zu stellen. (Befreiung von § 181 BGB ist erteilt).
Bezüglich des Nachweises für den Tod des zuletzt Verstorbenen reicht er die Sterbeurkunde ein.
Klar ist, dass die eingereichten Kopien nicht ausreichend sind und X die Auflassung noch erklären muss.
Aber muss mir auch nachgewiesen werden, dass der Erbvertrag noch gilt? Oder reicht es aus, wenn X die Auflassung beim Notar erklärt und Überlassungs- / Erbvertrag und Sterbeurkunde in der richtigen Form einreicht.