Erfüllung eines Vorausvermächtnisses aufgrund Vollmacht

  • X reicht ein Sterbeurkunde und Überlassungs- / Erbvertrag in Kopie ein und beantragt Umschreibung des Eigentums auf sich.

    Laut dem Abschnitt "Erbvertrag" (der Überlassungsvertrag betrifft eine andere Person) wird zwischen X und dessen Eltern erbvertraglich bindend geregelt, dass X das Flst. Y im Wege des Vorausvermächtnisses erhält. Weiter wird X bevollmächtig, beim Tod des zuletzt Versterbenden das Flst. Y auf sich aufzulassen und entsprechende Anträge beim Grundbuchamt zu stellen. (Befreiung von § 181 BGB ist erteilt).

    Bezüglich des Nachweises für den Tod des zuletzt Verstorbenen reicht er die Sterbeurkunde ein.

    Klar ist, dass die eingereichten Kopien nicht ausreichend sind und X die Auflassung noch erklären muss.

    Aber muss mir auch nachgewiesen werden, dass der Erbvertrag noch gilt? Oder reicht es aus, wenn X die Auflassung beim Notar erklärt und Überlassungs- / Erbvertrag und Sterbeurkunde in der richtigen Form einreicht.

  • Wenn X das Eröffnungsprotokoll noch mit einreicht, ist der Nachweis darüber geführt, welche Verfügugnen von Todes wegen - nach Kenntnis des Gerichts - vorhanden wwar.

    Für den Nachweis der Vollmacht würde ich eine Ausfertigung der Vollmachtsurkunde verlangen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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