Hallo und Guten Tag! J
Ich habe da mal wieder einen ungewöhnlichen Fall für die PKH-Experten unter Euch.
Und zwar hat der Kläger PKH beantragt, reicht aber einen Kontoauszug zu einer Partnerversicherung ein, aus dem sich ein Rückkaufswert von über 20.000,00 EUR ergibt. Versicherte Personen sind er und seine Ehefrau,von der er inzwischen getrennt lebt.
Meine erste Frage wäre: Kann ich dem Antragsteller den kompletten Rückkaufswert als Vermögen anrechnen? Oder steht die Hälfte seiner Frau zu, die ja mit versichert ist?
Und meine zweite Frage: Sind bei der Berechnung des Schonvermögens des Antragstellers seine Familienangehörigen (Frau und Kind) mit zu berücksichtigen, obwohl sie nicht mehr mit ihm zusammen leben?
Keine Ahnung, ob überhaupt jemand diese Fragen beantworten kann…Ich freue mich aber über jede Art der Rückmeldung!
Vielen Dank!