Hallo,
brauche Hilfe:
Die Berufsbetreuerin soll zwischen zwei Formen der Rentenzahlung entscheiden:
entweder eine Einmalzahlung oder eine Zahlung als monatliche Rente.
Gibt es für dieses Wahlrecht ein Genehmigungserfordernis?
Für die Annahme einer Rentenzahlung besteht ja wohl keine Genehmigungspflicht (BSG, Urteil vom 09. Dezember 1981 – 1 RJ 104/80 –).
Wäre für eine Einschätzung sehr dankbar!