Nachträgliche Genehmigung einer Kündigung

  • hallo,

    Betreuerin hat ohne Genehmigung den Heimplat gekündigt. Heim hat Kündigung anerkannt und Betreute ist bereits umgezogen. Nun beantragt sie im Nachhinein eine Genehmigung zur Kündigung . Was tun ?

  • Wenn es sich um einen Heimplatz gehandelt hat, dann würde ich zunächst einmal prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
    Siehe hierzu z. B.: MüKoBGB/Schwab, 7. Aufl. 2017, BGB § 1907 Rn. 9
    Also nur wenn die Betreute im Heim ein konkretes Zimmer gemietet hatte, dann greift der Genehmigungstatbestand.

    Falls dies zutrifft: Nachträgliche Genehmigung der Kündigung ist nicht wegen einseitigem Rechtsgeschäft. Die Kündigung war ist und bleibt unwirksam.
    Wenn das Heim alles akzeptiert hat, dann kann man es einfach so stehen lassen wie es ist mit Haftungsrisiko für die Betreuerin oder man zieht das Genemigungsverfahren durch, damit die Betreuerin dann eine neue und dann wirksame Kündigung aussprechen kann.

    Ich weise die Betreuer immer darauf hin, dass sie doch bitte in eiligen Fällen Aufhebungsverträge schließen sollen, die kann man schließlich auch nachträglich genehmigen, aber es kommt einem doch immer wieder auf den Tisch.

  • Wenn es sich um einen Heimplatz gehandelt hat, dann würde ich zunächst einmal prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
    Siehe hierzu z. B.: MüKoBGB/Schwab, 7. Aufl. 2017, BGB § 1907 Rn. 9
    Also nur wenn die Betreute im Heim ein konkretes Zimmer gemietet hatte, dann greift der Genehmigungstatbestand.

    Im hiesigen Bereich ist das nahezu stets der Fall. Und ob man sich der von dir gemeinten Entscheidung des LG Münster anschließt, ist noch die andere Sache.

    Falls dies zutrifft: Nachträgliche Genehmigung der Kündigung ist nicht wegen einseitigem Rechtsgeschäft. Die Kündigung war ist und bleibt unwirksam.
    Wenn das Heim alles akzeptiert hat, dann kann man es einfach so stehen lassen wie es ist mit Haftungsrisiko für die Betreuerin oder man zieht das Genemigungsverfahren durch, damit die Betreuerin dann eine neue und dann wirksame Kündigung aussprechen kann.

    Ich weise die Betreuer immer darauf hin, dass sie doch bitte in eiligen Fällen Aufhebungsverträge schließen sollen, die kann man schließlich auch nachträglich genehmigen, aber es kommt einem doch immer wieder auf den Tisch.

    :daumenrau

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