Rechnungslegung an Gutachter / Verfahrenspfleger outsourcen

  • Es gibt hier einige ältere Meinungen, die das abgeben an Gutachter (wie in der InsO) oder an Verfahrenspfleger ablehnen.
    Gibt es bei Euch zwischenzeitlich neure Meinungen aus der Praxis, bzw. praktiziert dies jemand so? (In Bayern?)
    Danke

  • Also die Prüfung der Rechnungslegung durch einen Verfahrenspfleger halte ich für ziemlich fernliegend. Nach § 276 FamFG ist es dessen Aufgabe, die Rechte des Betroffenen im Verfahren wahrzunehmen, nicht unliebsame Rechtspflegerarbeit zu erledigen.

    Die externe Vergabe an einen Rechnungssachverständigen halte ich für möglicher (ich meine dazu mal eine Vorschrift oder Handreichung gesehen zu haben), jedoch ist das aus kostentechnischen Gründen problematisch. Den Sachverständigen muss auch jemand zahlen und ich halte es bei allen Betreuungen, die ich bislang gesehen habe (es mag extreme Ausnahmeverfahren geben), nicht für gerechtfertigt, den Betroffenen mit diesen Kosten zu belasten.

    Aus den oben genannten Gründen prüfe ich selbst. Nach der Handreichung unserer Bezirksrevisoren genügt je nach Fall auch eine eher stichprobenartige Prüfung der Rechnungslegung (zwischen 10 - 30 % der Buchungen). Und zumindest eine solche Prüfung halte ich für den Rechtspfleger für durchaus zumutbar.

  • Da sich weder die Gesetzeslage noch die Rechtsprechung verändert hat: Warum sollten sich die "einigen älteren Meinungen hier" geändert haben?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Aus den oben genannten Gründen prüfe ich selbst. Nach der Handreichung unserer Bezirksrevisoren genügt je nach Fall auch eine eher stichprobenartige Prüfung der Rechnungslegung (zwischen 10 - 30 % der Buchungen). Und zumindest eine solche Prüfung halte ich für den Rechtspfleger für durchaus zumutbar.

    Was haben denn die Bezirksrevisoren damit zu tun? :confused:
    Ich halte eine Stichprobenprüfung für problematisch, aber das muss jeder selbst wissen. Steht ja der eigene Name drunter.

  • Aus den oben genannten Gründen prüfe ich selbst. Nach der Handreichung unserer Bezirksrevisoren genügt je nach Fall auch eine eher stichprobenartige Prüfung der Rechnungslegung (zwischen 10 - 30 % der Buchungen). Und zumindest eine solche Prüfung halte ich für den Rechtspfleger für durchaus zumutbar.

    Was haben denn die Bezirksrevisoren damit zu tun? :confused:
    Ich halte eine Stichprobenprüfung für problematisch, aber das muss jeder selbst wissen. Steht ja der eigene Name drunter.

    Das mit den Bezirksrevisoren ist natürlich Unsinn, da habe ich mich vertan :oops:. Herausgeber ist tatsächlich die "Praktiker-Arbeitsgruppe Vormundschaft der Amtsgerichte Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim". Eine Kollegin hat diese Handlungsempfehlung mal von einer Fortbildung im letzten Jahr mitgebracht.

    Ich sage nicht, dass das die Lösung schlechthin ist und in der Regel prüfe ich meine Rechnungslegungen auch zu 100% (gerade bei gewissen Betreuern ist das zwingend erforderlich). Wobei es in meinen Augen immer noch besser als die externe Vergabe ist (ich meine, die Rechnungsprüfung ist mal grundsätzlich unsere Verantwortung. Wer muss den Kopf dafür hinhalten, wenn der externe Prüfer Mist macht (insbes. da der eventuell die betreuungsspezifischen Besonderheiten wie die Genehmigungspflichten eventuell gar nicht kennt) ?).

  • Herausgeber ist tatsächlich die "Praktiker-Arbeitsgruppe Vormundschaft der Amtsgerichte Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim".

    Wenn es eine Praktiker-Arbeitsgruppe im Jahr 2019 nicht hinbekommt, von Betreuung zu reden, wenn man Betreuungsverfahren meint, dann stelle ich alle weiteren praxisnahen Erwägungen dieser mal zur Diskussion.

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  • Und dieses taufrische Werk wird also (unreflektiert?) noch im Jahre 2018 unter das Volk gestreut? Hut ab!

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  • Und dieses taufrische Werk wird also (unreflektiert?) noch im Jahre 2018 unter das Volk gestreut? Hut ab!

    Diese Handreichung wurde zuletzt 2010 auf den Stand des FamFG gebracht (ich weiß, das ist jetzt auch 9 Jahre her).

    Wie gesagt, ich bin auch wesentlich gründlicher, als es die Handreichung vorsieht. Wie diese Handreichung auf der Fortbildung vorgestellt wurde und ob die eventuell kritisch kommentiert wurde, weiß ich nicht. Ich wollte das lediglich mal ins Gespräch bringen, da ich diese Lösung zumindest etwas besser als die externe Vergabe finde.

  • Ich habe neulich eine Kollegin gesprochen, die sagte an ihrem Gericht seien die Rechnungslegungen der vermögenden Betreuten an Kontrollbetreuer "outgesorced". Praktisch läuft das so, dass der Kontrollbetreuer die Rechnungslegungen vorprüft, ggfs. beanstandet und der RPfl. auf diese Weise die vollständige Rechnungslegung zur Prüfung erhält. Sofern die Rechtspfleger tatsächlich selbst nochmals prüfen, halte ich das für juristisch korrekt und nicht zu beanstanden. Ich muss aber sagen, dass auch ich bei den Kosten Bauchschmerzen hätte und so was gar nicht gern machen würde.

    Fazit: Ich prüfe immer alles selbst.

  • Ich habe neulich eine Kollegin gesprochen, die sagte an ihrem Gericht seien die Rechnungslegungen der vermögenden Betreuten an Kontrollbetreuer "outgesorced". Praktisch läuft das so, dass der Kontrollbetreuer die Rechnungslegungen vorprüft, ggfs. beanstandet und der RPfl. auf diese Weise die vollständige Rechnungslegung zur Prüfung erhält. Sofern die Rechtspfleger tatsächlich selbst nochmals prüfen, halte ich das für juristisch korrekt und nicht zu beanstanden. Ich muss aber sagen, dass auch ich bei den Kosten Bauchschmerzen hätte und so was gar nicht gern machen würde.

    Fazit: Ich prüfe immer alles selbst.

    Gemeint ist hier doch sicher der Gegenbetreuer und nicht der Kontrollbetreuer:eek:

  • Das hoffe ich jetzt aber auch.:eek:

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  • Ich habe neulich eine Kollegin gesprochen, die sagte an ihrem Gericht seien die Rechnungslegungen der vermögenden Betreuten an Kontrollbetreuer "outgesorced". Praktisch läuft das so, dass der Kontrollbetreuer die Rechnungslegungen vorprüft, ggfs. beanstandet und der RPfl. auf diese Weise die vollständige Rechnungslegung zur Prüfung erhält. Sofern die Rechtspfleger tatsächlich selbst nochmals prüfen, halte ich das für juristisch korrekt und nicht zu beanstanden. Ich muss aber sagen, dass auch ich bei den Kosten Bauchschmerzen hätte und so was gar nicht gern machen würde.

    Fazit: Ich prüfe immer alles selbst.

    Gemeint ist hier doch sicher der Gegenbetreuer und nicht der Kontrollbetreuer:eek:

    Ja natürlich. (Sorry, das kommt davon, wenn man im Forum stöbert, während man kurz Pause macht, weil die Konzentration nachlässt )

  • Ich habe neulich eine Kollegin gesprochen, die sagte an ihrem Gericht seien die Rechnungslegungen der vermögenden Betreuten an Kontrollbetreuer "outgesorced". Praktisch läuft das so, dass der Kontrollbetreuer die Rechnungslegungen vorprüft, ggfs. beanstandet und der RPfl. auf diese Weise die vollständige Rechnungslegung zur Prüfung erhält. Sofern die Rechtspfleger tatsächlich selbst nochmals prüfen, halte ich das für juristisch korrekt und nicht zu beanstanden. Ich muss aber sagen, dass auch ich bei den Kosten Bauchschmerzen hätte und so was gar nicht gern machen würde.

    Fazit: Ich prüfe immer alles selbst.

    Gemeint ist hier doch sicher der Gegenbetreuer und nicht der Kontrollbetreuer:eek:

    Ja natürlich. (Sorry, das kommt davon, wenn man im Forum stöbert, während man kurz Pause macht, weil die Konzentration nachlässt )

    Okay gut,
    habe gehört, dass das im BL Bayern immer noch gerne so gehandhabt wird.
    Ich selbst habe das noch nie gemacht und prüfe "meine" RL immer selbst.

  • Gegenbetreuungen behalten wir uns für Ausnahmefälle vor. Ich sehe im § 1792 Abs.2 BGB einfach keine ausreichende Grundlage, um Rechtspflegertätigkeiten zu 'outsourcen'.

    Wenn man pauschal bei allem, was mehr als 5.000,-€ hat, die Gegenbetreuung draufhaut um sich die RL vorprüfen zu lassen, da kann von Ermessen keine Rede mehr sein.:daumenrun

  • Interessant zu lesen, wie man sich in manchen Bundesländern die Arbeit (ggf. unzulässig) erleichtert. :(

    Falls entsprechende Gerichte in die Ermittlung der Pebbsyzahlen eingebunden sind, wirkt sich das dann natürlich fatal aus.

  • Werden die Pebbsyzahlen nicht allein durch die Zahl der beim Gericht geführten Betreuungen ermittelt, unabhängig davon, wie viel Arbeit bzw. Beschlüsse, Prüfung von Rechnungslegungen usw. bei der einzelnen Betreuung anfällt ?

    Ich glaube, dass bei den Pebbsyzahlen für eine Betreuung pauschal ca. 70 Minuten pro Jahr berechnet wird.

  • Lies besser noch einmal bei Pebb§y nach, sowohl hier im Forum als auch in Deiner Landestabelle...

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  • Ich habe neulich eine Kollegin gesprochen, die sagte an ihrem Gericht seien die Rechnungslegungen der vermögenden Betreuten an Kontrollbetreuer "outgesorced". Praktisch läuft das so, dass der Kontrollbetreuer die Rechnungslegungen vorprüft, ggfs. beanstandet und der RPfl. auf diese Weise die vollständige Rechnungslegung zur Prüfung erhält. Sofern die Rechtspfleger tatsächlich selbst nochmals prüfen, halte ich das für juristisch korrekt und nicht zu beanstanden. Ich muss aber sagen, dass auch ich bei den Kosten Bauchschmerzen hätte und so was gar nicht gern machen würde.

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    Gemeint ist hier doch sicher der Gegenbetreuer und nicht der Kontrollbetreuer:eek:

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    Okay gut,
    habe gehört, dass das im BL Bayern immer noch gerne so gehandhabt wird.
    Ich selbst habe das noch nie gemacht und prüfe "meine" RL immer selbst.

    Ich war schon an verschiedenen Gerichten in Bayern tätig und an jedem davon gab es nur wenige Gegenbetreuungen, nur in Ausnahmefällen, wenn es für nötig erachtet wurde. Es wurden so gut wie alle Rechnungslegungen vom Rechtspfleger geprüft. Kann diese Aussage also keinesfalls bestätigen.

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