Rechnungslegung an Gutachter / Verfahrenspfleger outsourcen

  • Bei uns versenden wir die Rechnungslegungen jetzt an ein anderes Gericht. Da es sich nicht um eine offizielle Abordnung handelt, sie uns aber gern helfen wollten, bekommen Sie die Rechnungslegungen (ohne Akte) als externe Prüfer, machen einen Prüfvermerk und Verfügung usw. geschieht dann wieder durch den sachbearbeitenden Rechtspfleger. Aber sonst prüfen wir grundsätzlich auch alle Rechnungslegungen selbst.

  • Da ist es doch nur ein kleiner Schritt vom Rumschubsen der Akten im Landgerichtsbezirk bis hin zum Rumschubsen über BL-Grenzen hinweg. :teufel:
    Ich hab gehört, die Rpfl. in BaWü haben Kapazitäten. :cool:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Werden die Pebbsyzahlen nicht allein durch die Zahl der beim Gericht geführten Betreuungen ermittelt, unabhängig davon, wie viel Arbeit bzw. Beschlüsse, Prüfung von Rechnungslegungen usw. bei der einzelnen Betreuung anfällt ?

    Ich glaube, dass bei den Pebbsyzahlen für eine Betreuung pauschal ca. 70 Minuten pro Jahr berechnet wird.


    Richtig, maßgebend sind die anhängige Betreuungsvefahren zum Jahresende...

  • Bei uns versenden wir die Rechnungslegungen jetzt an ein anderes Gericht. Da es sich nicht um eine offizielle Abordnung handelt, sie uns aber gern helfen wollten, bekommen Sie die Rechnungslegungen (ohne Akte) als externe Prüfer, machen einen Prüfvermerk und Verfügung usw. geschieht dann wieder durch den sachbearbeitenden Rechtspfleger. Aber sonst prüfen wir grundsätzlich auch alle Rechnungslegungen selbst.


    Da habt ihr es aber gut, dass freiwillig (!) ausgeholfen wird. Hier macht jeder nur gerade so viel, wie er/sie muss...

  • Bei uns versenden wir die Rechnungslegungen jetzt an ein anderes Gericht. Da es sich nicht um eine offizielle Abordnung handelt, sie uns aber gern helfen wollten, bekommen Sie die Rechnungslegungen (ohne Akte) als externe Prüfer, machen einen Prüfvermerk und Verfügung usw. geschieht dann wieder durch den sachbearbeitenden Rechtspfleger. Aber sonst prüfen wir grundsätzlich auch alle Rechnungslegungen selbst.


    Aus meiner Sicht kann man eine Rechnungslegung ohne Akte häufig nicht vernünftig prüfen. Teilweise benötigt man Hintergrundinformationen, z. B. den Bericht der Betreuungsbehörde oder auch das AVZ.

    Erhält das helfende Gericht von euch wenigstens die vorherige Rechnungslegung mit Prüfbericht mitgesandt?

  • Werden die Pebbsyzahlen nicht allein durch die Zahl der beim Gericht geführten Betreuungen ermittelt, unabhängig davon, wie viel Arbeit bzw. Beschlüsse, Prüfung von Rechnungslegungen usw. bei der einzelnen Betreuung anfällt ?

    Ich glaube, dass bei den Pebbsyzahlen für eine Betreuung pauschal ca. 70 Minuten pro Jahr berechnet wird.


    Richtig, maßgebend sind die anhängige Betreuungsvefahren zum Jahresende...


    :gruebel: Die anhängigen Betreuungsverfahren sind nicht maßgebend für die Ermittlung der Minuten, sondern die bei den Pebbsy-Gerichten durchgeführte Erfassung der Zeiten für einzelne Tätigkeiten.

  • Ja, natürlich, aber danach war nicht gefragt.:teufel: Du mußt eben sauber trennen zwischen der Erhebung und der Anwendung bei Pebb§y...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns versenden wir die Rechnungslegungen jetzt an ein anderes Gericht. Da es sich nicht um eine offizielle Abordnung handelt, sie uns aber gern helfen wollten, bekommen Sie die Rechnungslegungen (ohne Akte) als externe Prüfer..................


    Halte ich für höchst unklug und respektlos.
    Da liegt die ältere Dame komatös im Bett und der Betreuer kauft ihr in jedem Quartal 2 Paar neue Schuhe in Grösse 42 (sie hat Schuhgrösse 37).
    Ohne Akte prüfe ich gut gelaunt und „verschwende“ keinen Gedanken an die Betroffene und ihre Bedürfnisse.

    NEIN – genau darauf zu achten ist unser Job!

  • Bei uns versenden wir die Rechnungslegungen jetzt an ein anderes Gericht. Da es sich nicht um eine offizielle Abordnung handelt, sie uns aber gern helfen wollten, bekommen Sie die Rechnungslegungen (ohne Akte) als externe Prüfer..................


    Halte ich für höchst unklug und respektlos.
    Da liegt die ältere Dame komatös im Bett und der Betreuer kauft ihr in jedem Quartal 2 Paar neue Schuhe in Grösse 42 (sie hat Schuhgrösse 37).
    Ohne Akte prüfe ich gut gelaunt und „verschwende“ keinen Gedanken an die Betroffene und ihre Bedürfnisse.

    NEIN – genau darauf zu achten ist unser Job!


    Das sehe ich auch so.

    Ohne Betreuungsakte kann ich eine Rechnungslegung rechnerisch, aber sachlich allenfalls nur teilweise prüfen.

  • Das sehe ich auch so.

    Ohne Betreuungsakte kann ich eine Rechnungslegung rechnerisch, aber sachlich allenfalls nur teilweise prüfen.

    Zu dem von Geologe genannten Aspekten kommen noch zusätzliche "Kleinigkeiten" wie Genehmigungen (Abbuchungen/Abhebungen/Auflösungen von Sparkonten), allgemeine Aufsichtspflichten (warum ist das Guthaben auf dem Girokonto im fünfstelligen Bereich?) etc...

    Ich finde es zwar gut, dass andere Rpfl aushelfen. Aber dann sollten sie auch das Gesamtpaket bekommen. Ohne Akte können sie ja nicht einmal überprüfen, ob wirklich sämtliche Konten laut Vermögensverzeichnis/letztem Prüfvermerk angegeben wurden, ob der Anfangsbestand stimmt und ob der Zeitraum richtig gewählt wurde....

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Darf ich an dieser Stelle mal nach Bayern und Baden-Württemberg nachfragen, welche Sachen für euch Rechnungslegungssachen sind? Ein Kollege aus BW hat mir erzählt, dort würden nur die Sachen, in denen "Vermögen" vorhanden sei, als RL-Sachen behandelt. In alle anderen Sachen müsse der Betreuer nur eine Bericht + VV einreichen. Das gelte angeblich auch für Angelegenheiten, in denen Geld + Konten vorhanden seien, das "Vermögen" aber einen bestimmte Betrag nicht überschreite.

    Könnt ihr das bestätigen?

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Darf ich an dieser Stelle mal nach Bayern und Baden-Württemberg nachfragen, welche Sachen für euch Rechnungslegungssachen sind? Ein Kollege aus BW hat mir erzählt, dort würden nur die Sachen, in denen "Vermögen" vorhanden sei, als RL-Sachen behandelt. In alle anderen Sachen müsse der Betreuer nur eine Bericht + VV einreichen. Das gelte angeblich auch für Angelegenheiten, in denen Geld + Konten vorhanden seien, das "Vermögen" aber einen bestimmte Betrag nicht überschreite.

    Könnt ihr das bestätigen?

    War der Kollege zufällig aus dem schwäbischen Teil bzw. Bezirk OLG Stuttgart? Dort wird bzw. wurde das leider teilweise so gehandhabt.

    Ich unterscheide nicht zwischen viel/wenig Vermögen, sondern RL-pflichtig heißt RL-pflichtig. Und damit prüfe ich jeden nicht-befreiten Betreuer.

  • Darf ich an dieser Stelle mal nach Bayern und Baden-Württemberg nachfragen, welche Sachen für euch Rechnungslegungssachen sind? Ein Kollege aus BW hat mir erzählt, dort würden nur die Sachen, in denen "Vermögen" vorhanden sei, als RL-Sachen behandelt. In alle anderen Sachen müsse der Betreuer nur eine Bericht + VV einreichen. Das gelte angeblich auch für Angelegenheiten, in denen Geld + Konten vorhanden seien, das "Vermögen" aber einen bestimmte Betrag nicht überschreite.

    Könnt ihr das bestätigen?

    War der Kollege zufällig aus dem schwäbischen Teil bzw. Bezirk OLG Stuttgart? Dort wird bzw. wurde das leider teilweise so gehandhabt.

    Ich unterscheide nicht zwischen viel/wenig Vermögen, sondern RL-pflichtig heißt RL-pflichtig. Und damit prüfe ich jeden nicht-befreiten Betreuer.

    Genau so, da ist das Gesetz eindeutig.
    Wie man da zu anderer Ansicht kommt, verstehe ich nicht.

  • Darf ich an dieser Stelle mal nach Bayern und Baden-Württemberg nachfragen, welche Sachen für euch Rechnungslegungssachen sind? Ein Kollege aus BW hat mir erzählt, dort würden nur die Sachen, in denen "Vermögen" vorhanden sei, als RL-Sachen behandelt. In alle anderen Sachen müsse der Betreuer nur eine Bericht + VV einreichen. Das gelte angeblich auch für Angelegenheiten, in denen Geld + Konten vorhanden seien, das "Vermögen" aber einen bestimmte Betrag nicht überschreite.

    Könnt ihr das bestätigen?

    So ein Unfug. Sowas habe ich noch nie gehört ! Ich kenne keine Betreuung, bei der kein Vermögen vorhanden wäre, und sei es nur die Sozialhilfe.
    Bericht + VV kommen nur bei sog. befreiten Betreuungen in Frage, also wenn z.B. die Eltern Betreuer ihres Kindes sind.

  • Hi Franziska,
    neben den Fällen der gesetzl. Befreiung von der RL, machen wir davon auch Gebrauch bei geringen Vermögen. Dann reicht es de Gericht, wenn der Betreuer im Rahmen des Berichts Nachweise zum Vermögen vorlegt.
    In Guten Zeiten gab es ja zur Prüfung einen "externen RL-Beamten"....

  • Hi Franziska,
    neben den Fällen der gesetzl. Befreiung von der RL, machen wir davon auch Gebrauch bei geringen Vermögen. Dann reicht es de Gericht, wenn der Betreuer im Rahmen des Berichts Nachweise zum Vermögen vorlegt.

    Auf welcher Grundlage? §1840 BGB gibt da nur eine Verlängerung des Zeitraums auf 3 Jahre her, kein komplettes Absehen von einer Rechnungslegung.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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