Belehrung Delikt bei unbekanntem Schuldneraufenthalt

  • Hallo,

    bei mir wurde nachträglich eine Deliktforderung angemeldet und der Schuldner ist derzeit unauffindbar.
    Macht ihr da eine öffentliche Zustellung oder eine Veröffentlichung im Internet?
    Oder kann die Belehrung gar ganz unterbleiben (§ 8 Abs.2 InsO)?

    VG

  • Das Thema haben wir doch schon mehrmals heiß diskutiert und sind irgendwie nie zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ekannt+verzogen

    Insbesondere nach dem neuerlichen Urteil des BGH zur Rücknahme der Forderungsanmeldung und dass es sich bei der Forderungsanmeldung letztlich um Prozesshandlungen handelt (BGH,- IX ZR 79/18 -) würde ich das wie im Prozess behandeln und vom Gläubiger eine zu-fähige Anschrift erfordern.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Insbesondere nach dem neuerlichen Urteil des BGH zur Rücknahme der Forderungsanmeldung und dass es sich bei der Forderungsanmeldung letztlich um Prozesshandlungen handelt (BGH,- IX ZR 79/18 -) würde ich das wie im Prozess behandeln und vom Gläubiger eine zu-fähige Anschrift erfordern.

    Ist das so gut, diesen Deckel von der Büchse zu heben? Unter einer solchen Maßgabe kann man ja jede FA torpedieren, wenn man geschickt von der Bildfläche zeitweilig verschwindet :gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Insbesondere nach dem neuerlichen Urteil des BGH zur Rücknahme der Forderungsanmeldung und dass es sich bei der Forderungsanmeldung letztlich um Prozesshandlungen handelt (BGH,- IX ZR 79/18 -) würde ich das wie im Prozess behandeln und vom Gläubiger eine zu-fähige Anschrift erfordern.

    Ist das so gut, diesen Deckel von der Büchse zu heben? Unter einer solchen Maßgabe kann man ja jede FA torpedieren, wenn man geschickt von der Bildfläche zeitweilig verschwindet :gruebel:

    nur im Hinblick auf die Anmeldung der FavbuH. Da geht es doch letztlich nur darum, ob die Forderung von der RSB erfasst ist. Ist der Schuldner unbekannt verzogen, dann kann der Gläubiger doch einen Versagungsantrag stellen, dann gibt es gar keine RSB. Und nach 302 InsO reicht ja eine Anmeldung aus. Der Gläubiger hat ja immer noch die Möglichkeit, die vbuH einzuklagen. Ich sehe da jedenfalls keine Möglichkeit des Taktierens. Selbst wenn er zeitweilig verschwindet, dann kann die Belehrung ja theoretisch noch erfolgen, wenn er wieder da ist.

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  • Ich würde veröffentlichen, damit bist Du auf der sicheren Seite.

    Bist Du jetzt beim AG Norderstedt ;)? (

    AG Norderstedt, Beschluss vom 29.04.2019 - 66 IN 139/13), ist im neuen Fachdienst insolvenzrecht unter Beck-online.

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  • ..und augenblicklich auch noch unter insolvenzbekanntmachungen.de...

    So richtig überzeugt hat mich die ja nicht. Dem Gläubiger geht ja nix verloren, der hat doch die FavbuH angemeldet. Aber andererseits, wenn man's so macht, ist man jedenfalls nicht (mehr) alleine ;).

    Ich würde veröffentlichen, damit bist Du auf der sicheren Seite.

    Bist Du jetzt beim AG Norderstedt ;)? (

    AG Norderstedt, Beschluss vom 29.04.2019 - 66 IN 139/13), ist im neuen Fachdienst insolvenzrecht unter Beck-online.


    Nee, bin ich nicht, riecht zu sehr nach Fisch, bin eher bei den Weisswurschtfressern angesiedelt.

    Hätte ja sein können, dass Du eine Luftveränderung vorgenommen hast ;)...

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  • hi hi, Luftveränderung für rainer.....
    war neulich in Bamberg, also so fränkische Lebensqualität und die Freundlichkeit dort, hey richtig geil !
    In der Sache bin ich bei Mosser, die Entscheidung des AG Norderstedt wirft Insolvenzrecht und Prozessrecht völlig durcheinander.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • hi hi, Luftveränderung für rainer.....
    war neulich in Bamberg, also so fränkische Lebensqualität und die Freundlichkeit dort, hey richtig geil !
    In der Sache bin ich bei Mosser, die Entscheidung des AG Norderstedt wirft Insolvenzrecht und Prozessrecht völlig durcheinander.

    Die fränkische Freundlichkeit ist unerreicht.

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