Nacherbe und Vollerbin

  • Es war eine Mutter (M), die hatte drei Kinder A, B und C. Zufällig hatte sie auch drei Wohnungen, die sie ihren Kindern vererben konnte.

    Sie machte daraufhin ein handschriftliches Testament:
    A bekommt die Wohnung 1. Nacherbin soll seine Tochter E1 werden.
    B bekommt die Wohnung 2. Nacherbe soll sein Sohn E2 werden.

    C bekommt die Wohnung 3 (ohne Nacherbschaftsanordnung).


    Als M stirbt, erteilt der Richter einen Erbschein zu je 1/3 für A , B und C mit Nacherbfolge. Aufgrund dessen wurde die Erbengemeinschaft und die Nacherbenvermerke in die Grundbücher eingetragen.


    Irgendwann bekamen die Kinder die Idee, sich entsprechend der Anordnung der Mutter auch auseinanderzusetzen. A bekam die Wohnung 1, B die Wohnung 2 und C die Wohnung 3. Allerdings war E1 zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig, so dass der Nacherbenvermerk noch bei den Wohnungen 1 und 2 eingetragen blieb. In dem Übertragungsvertrag war geregelt, dass die Erben des jew. Vorerben verpflichtet sind, die Wohnungen auf die Nacherben zurück zu übertragen.


    Nun ist B unter Hinterlassung eines Testamentes verstorben, dass seine Ehefrau (EF) als Vollerbin einsetzt.

    Wer ist jetzt Erbe nach B geworden?
    Ich tendiere zu E2:
    Die Verfügung der Vorerben war den Nacherben gegenüber unwirksam.
    Die Nacherben haben ein Anwartschaftsrecht auf das Erbe. Surrogate i.S.d. § 2111 BGB unterliegen ebenfalls der Nacherfolge. Lt. Palandt, 77. A., § 2111 BGB, Rz. 7 ist der Gegenstand der Auseinandersetzung an die Stelle der insoweit aufgegebenen Gesamthandbeteiligung am Nachlass getreten. Die Wohnung ist also nicht in eigene Erbmasse des B geflossen, sondern stellt ein Surrogat dar.
     
    Was meint ihr dazu?

    Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Als M stirbt, erteilt der Richter einen Erbschein zu je 1/3 für A , B und C mit Nacherbfolge.

    Interessante Meinung:D
    Wie sieht dieser Erbschein denn aus?:gruebel:


    Erbe nach B ist klar dessen Ehefrau, du musst die beiden Erbfälle trennen. Du willst bestimmt wissen, wer Nacherbe des B geworden ist.
    Der Wortlaut des Erbscheins nach M ist interessant, wann soll die Nacherbfolge denn eintreten?

  • Lt. Erbschein tritt mit dem Tod des Vorerben der Nacherbfall ein.

    In seinem Testament hat B erwähnt, dass die Wohnung, in der es in diesem Fall geht, ja dem E2 sowieso zusteht. Er selbst war also der Meinung, dass die Wohnung nicht in seine Erbmasse fällt.

    Ich meine, dass die EF zwar Alleinerbin lt. Testament vom B ist, aber dies nicht für die Wohnung gilt.

    Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

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