Hallo zusammen,
Mir liegt eine Löschungsbewilligung vor. Gläubigerin ist eine juristische Person.
Normalerweise kenne ich das so, dass der Notar in die Unterschriftsbeglaubigung mit reinnimmt: xy handelnd als Geschäftsführer...
Jetzt steht hier allerdings nur: Hiermit beglaubige ich die Unterschrift der Person xy.
Muss sich nicht angegeben sein, für wen er handelt?