Hallo,
die Betreuerin legt eine Ablichtung einer Erbausschlagung, die die Betreute selbst vorgenommen hat, vor.
Nach einem 3-Jahre alten Gutachten soll die Betreute geschäftsfähig sein.
Würdet ihr noch etwas prüfen ?
Hallo,
die Betreuerin legt eine Ablichtung einer Erbausschlagung, die die Betreute selbst vorgenommen hat, vor.
Nach einem 3-Jahre alten Gutachten soll die Betreute geschäftsfähig sein.
Würdet ihr noch etwas prüfen ?
Aus welchem Grund sollte ich?
Wie FED. Es liegt kein Betreuerhandeln vor, also gibt es nichts vom BTG zu prüfen
Sehe ich auch so.
Habe aber eine "provozierende" Gegenfrage: Was, wenn bekannt wäre, dass die Erbschaft z.B. 200.000 Euro beträgt und damit sehr werthaltig wäre?
Frei nach Gottfried Keller: Denn des Menschen Wille ist sein Himmelreich, und Nettchen war just vor drei Tagen volljährig geworden und konnte dem ihrigen folgen
Sehe ich auch so.
Habe aber eine "provozierende" Gegenfrage: Was, wenn bekannt wäre, dass die Erbschaft z.B. 200.000 Euro beträgt und damit sehr werthaltig wäre?
Dann nehme ich auch das zur Kenntnis. Was soll ich als Betreuungsgericht sonst machen? Ich führe keine Aufsicht über den Betroffenen und der von mir beaufsichtigte Betreuer hat nicht gehandelt.
Was, wenn bekannt wäre, dass die Erbschaft z.B. 200.000 Euro beträgt und damit sehr werthaltig wäre?
Dann will evtl. die Betreute, dass ihre Kinder das Geld bekommen.
Warum kam der Betreuer? War er mit dem Verfahren und dem rechtlichen Hintergrund nicht vertraut oder gibt's da tatsächlich was? Hat der Betreute vlt. anklingen lassen, er sei direkt zur Ausschlagung aufgefordert worden?
Gibt es Erben in der Sache, heißt, hat jemand von der Ausschlagung genutznießt?
In die Richtungen gehen eher meine Gedanken, da schon selbst erlebt.
Das BT-Gericht hat aber bis dahin nichts zu prüfen denke ich, den Stein muss der Betreuer ins Rollen bringen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!