Am 15.07.2019 ist ein Vergütungsantrag eines Berufsbetreuers hier eingegangen, wonach er die Berufsbetreuer-Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 beantragt.
Ist hier die Fünfzehn-Monatsfrist nach § 2 VBVG bereits teilweise abgelaufen ?
Vergütungsverlust nach 15 Monaten
-
-
Ja, für den 01.01.2018 bis 31.03.2018 hätte die Vergütung bis 30.06.2019 beantragt werden müssen.
-
Ja, für den 01.01.2018 bis 31.03.2018 hätte die Vergütung bis 30.06.2019 beantragt werden müssen.
-
Die Ausschlussfrist bei derBetreuervergütung
vgl.
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/…rguetung-360914
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. März 2013 – XII ZB 26/12 -
Die Ausschlussfrist bei derBetreuervergütung
vgl.
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/…rguetung-360914Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. März 2013 – XII ZB 26/12
@ Anton:
Eines neuen Threads hätte es bei Nutzung der Suchfunktion mal wieder nicht gebraucht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!