Kann jemand etwas zu dem Begriff "KANALÄRAR" sagen?
Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit/Reallast (Brücke) zugunsten des Kanalärars eingetragen.
Eintragungsgrundlage ist eine Bewilligung aus dem Jahr 1864. Das Recht soll nun aufgrund einer Bewilligung der Stadt gelöscht werden.
Die Stadt ist wohl Rechtsnachfolgerin (verwaltet zumindest die Brücke...), weiß aber nicht, auf welcher Grundlage...