Kanalärar - Rechtsnachfolge

  • Kann jemand etwas zu dem Begriff "KANALÄRAR" sagen?

    Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit/Reallast (Brücke) zugunsten des Kanalärars eingetragen.
    Eintragungsgrundlage ist eine Bewilligung aus dem Jahr 1864. Das Recht soll nun aufgrund einer Bewilligung der Stadt gelöscht werden.
    Die Stadt ist wohl Rechtsnachfolgerin (verwaltet zumindest die Brücke...), weiß aber nicht, auf welcher Grundlage...

  • "Ärar" ist eine alte Bezeichnung die man heute mit dem Begriff Fiskus gleichsetzen könnte, stand aber wohl auch für das Vermögen eines Staates.

    https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rar

    https://www.duden.de/rechtschreibung/Aerar

    Wenn man mal bei Go*** (mit anderen Suchmaschinen funktioniert das in diesem Fall nicht !) sucht findet man einige Buchauszüge wo das Wort vorkommt.

    Hier ( https://www.stadtwerke-kelheim.de/media/vertrieb…r_keh_02_18.pdf) ist noch ein Stadtmagazin der Stadt Kelheim, da geht es um ein altes Schwimmbad und dort wird auf Seite 15 gesagt

    "Das Herrenbad lag auf kgl. bayerischem Staatsgrund, einst verwaltet vom Kanalärar, nun dem k.b.


    Staatsministerium des Verkehrs zugehörig."

    Vielleicht kann die Stadt ja mal nachforschen ob sie irgendwann mal von dem Bundesland als "Rechtsnachfolger" bestimmt wurde ? Existiert die Bewilligungsurkunde von 1864 noch ?

    Ich hoffe das bringt dich ein Stückchen weiter :)


  • Danke, das bringt mich schon ein bisschen weiter.

    Die Urkunde fordere ich jetzt mal beim Staatsarchiv an.

    Die Stadt forscht mal nach....
    "Fiskus" hört sich aber dann eher nach dem Freistaat Bayern an...

  • Im Endeffekt muss dir ja nachgewiesen werden, dass derjenige, der die Löschung bewilligt auch der Berechtigte ist. Solange das nicht der Fall ist, kannst du auch nicht löschen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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