Alles anzeigenWas hält die Bank davon ab, beim Gläubiger nachzufragen, ob ihre Berechnung richtig ist und die Sache erledigt? Oder ein aktuelles Forderungskonto anzufordern?
Kosten-Nutzenrechnung und die Kunden, die ihr Konto freihaben wollen...
Rechnet es sich denn, wenn ein Kundenkonto unrechtmäßigerweise zu früh freigegeben wurde?
Vielleicht gab es beim Gläubiger einen Mitarbeiter-Engpass und die Akte wurde jetzt abschließend geprüft. Da ist das vielleicht aufgefallen, dass eben noch ein paar Euro fehlen. Ich denke, ein Jahr ist durchaus noch im Rahmen des Vertretbaren.
Problematisch sind natürlich Fälle mit weiteren Pfändungen, besonders wenn kaum etwas zu pfänden ist.
Dann dürfte die Bank bis zum Ablauf des hier genannten Jahres an den nächsten Gläubiger nichts auszahlen. Könnte ja sein, dass noch eine Rechnung hinsichtlich der Zustellkosten für Pfüb 1 kommt.
Ob sich die anderen Gläubiger so lange gedulden?
Sehe ich nicht so. Ist die Forderung mit den bekannten Zustellungskosten beglichen, ist die Pfändung erledigt. Dann kommt der nächste Gläubiger dran. Meldet der erste Gläubiger noch berechtigte Forderungen an, bekommt er die auch. Es gibt überhaupt keinen Grund Beträge zurück zu halten.