Umrechnung Alttitel Unterhalt - Frage zum Kindergeld

  • Liebes Forum,

    ich hab die Suche bedient, bin aber leider nicht fündig geworden.

    Ich habe einen Alttitel mit Unterhalt nach der Regelbetragsverordnung vorliegen. Die Umrechnung entsprechend 36 EGZPO habe ich, glaube ich, verstanden.

    Tituliert sind 100 % des Regelbetrags der jew. Altersstufe abzüglich des Kindergeldes, soweit es zusammen mit dem Unterhalt 135 % der jeweils gültigen Regelbeträge übersteigt.

    Zum 01.01.2008 war das Kind in der ersten Altersstufe. Regelbetrag (west) 202,00 €, Kindergeld 154,00 €.

    202 + 154 = 356
    202 x 1,35 = 272,70

    Anzurechnendes Kindergeld = 83,30 €. Zahlbetrag also 202 - 83,30 = 118,70, gerundet 119.

    Umrechnung des Prozentsatzes:

    (119+154)x100 = 97,8 %
    279


    Und jetzt meine Frage: Mit dem Prozentsatz 97,8 % kann ich den Unterhaltsbetrag nach dem jeweiligen Mindestunterhalt berechnen.
    Aber wie ist der Kindergeldabzug jetzt? Im Titel habe ich ja keine Regelung, dass das Kindergeld voll oder Hälftig abgezogen wird, sondern diese 135 % Regel, die ich aber so auch nicht mehr anwenden kann, oder?

    Der Gläubiger zieht 1/2 des Kindergeldes ab, mir erschließt sich aber einfach nicht warum.

    Ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen!

    Herzlichen Dank!

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