seeeeehr geringe Insolvenzquote

  • Hallo.


    Ich habe in einem Insolvenzverfahren Forderungen i.H.v. mehr als 3 Mio €.

    Mein Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der Insolvenzverwalter hat unterdessen die Insolvenzmasse verteilt und wollte mir das eigentlich in den nächsten Tagen nachweisen.

    Jetzt war der Insolvenzverwalter jedoch gestern bei mir und meinte, es sind jetzt noch mal 800 € zur Masse geflossen. Er kann ja aber 800 € nicht auf 3 Mio € Forderungen aufteilen, das würde stellenweise Quoten ergeben, die nicht auszahlbar sind.

    Der Insolvenzverwalter hat nun vorgeschlagen, den Betrag an den Liquidator der GmbH auszuzahlen. Er hat wohl irgendwo gelesen, dass das geht, ich find dazu jedoch leider nichts.

    Wie würdet ihr das sehen? Würdet ihr das so durchwinken? Oder muss er das tatsächlich verteilen?

    Liebe Grüße

  • Wenn die Quoten zum Teil unter einem Cent liegen und es sich bei den 800,00 € um einen der Nachtragsverteilung unterliegenden Betrag handelt hast Du einen eindeutigen Fall von § 203 III InsO. Das Absehen von der Anordnung der Nachtragsverteilung und Überlassung an den Schuldner kann man in Beschlussform machen - wem Deine Entscheidung nicht passt, der mag dann in die Beschwerde gehen. ;)

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • nun einmal die "alte" Lösung (und ich ziehe "juristisch" schon mal das Komma mit dem Linieal) : kann als weiterer Auslagenersatz entnommen werden......... (hab ich von den Altvorderen - 1998 nach deren 40-jährgier Praxis - übernommen :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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