Personen mehrfach im Grundbuch eingetragen.

  • Ich hab da mal ne Frage, die bei mir aufgetaucht ist.

    Ich habe einen Grundbuchauszug vorliegen, in dem sind ca. 70 Erben eingetragen. Laufende Nummer und Buchstaben.
    Jetzt sind da aber einzelne Namen mehrfach aber unter verschiedenen laufenden Bezeichnungen mehrfach eingetragen.

    z.B.: Ilse Bähnert unter Nr. aaI und dann noch mal unter ccIaI.

    Wie ist das zu deuten?

    Wie bekommt man da einen prozentualen Erbanteil raus?
    Offensichtlich werden in diesem Fall die Anteile in 144zichstel errechnet. Müssten demnach 144 Erben sein, oder?

    Hat die Person dann mehrere Erbteilsansprüche?

    Wenn Namen unterstrichen sind, bedeutet das doch, dass diese Personen verstorben sind oder?

    Ist vielleicht ganz simpel aber ich hab damit zu selten zu tun.

    Grüße und Danke

  • Es wird sich um mehrere (Unter-)Erbengemeinschaften handeln, in denen derselbe Miterbe also auch mehrfach (in verschiedenen Erbengemeinschaften) im GB auftauchen kann. Unterstrichen im GB-Ausdruck ist im GB eine Rötung und bedeutet, daß derjenige nicht mehr als Eigentümer eingetragen ist. Der Grund ist egal und aus der Rötung an sich auch nicht ersichtlich. Das erschließt sich nur aus den Eintragungen selbst.
    Prozentuale Anteile gibt es da im GB nicht, da es sich um Gesamthandsgemeinschaften handelt. Die "Anteile" einer wirtschaftlichen Betrachtung mußt Du anhand der Erbquoten in den einzelnen Erbnachweisen selbst ausrechnen. Direkt aus dem GB kannst Du diese Information nicht beziehen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Offensichtlich werden in diesem Fall die Anteile in 144zichstel errechnet. Müssten demnach 144 Erben sein, oder?

    Es können durchaus weniger Erben sein, zum Beispiel 22 Erben mit

    1 x 1/2 + 3 x 1/8 + 18 x 1/144 = 144 / 144

    (wird aber immer noch schwierig sein, so was auseinanderzusetzen).

  • Man braucht eigentlich alle Erbscheine zu den Eintragungen ...


    Oder öffentliche Testamente. Und da steht das leider oft nicht so hübsch aufgedröselt drin, wie im Erbschein.
    Diese Grundbücher hat sicherlich jeder GB-Rechtspfleger und hasst sie wie die Pest...

    Da freu ich mich schon auf die Migration für das DaBaG und die dabei auftauchenden Fehlermeldungen :eek::aufgeb:

  • Man braucht eigentlich alle Erbscheine zu den Eintragungen und dann kann man einen schönen Erbspiegel malen und alle Quoten eintragen und zusammenrechnen.
    Die müssten alle in der Grundakte sein.


    Wenn ich richtig vermute, die Grundakte liegt beim Grundbuchamt. Kann man die einsehen bzw. wer kann das?

  • Falls die Angelegenheit in BW spielt, empfiehlt es sich vorher telefonisch einen Einsichtstermin zu vereinbaren, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Akten aus dem Zentralarchiv Kornwestheim anzufordern sind.


  • Wie bekommt man da einen prozentualen Erbanteil raus?
    Offensichtlich werden in diesem Fall die Anteile in 144zichstel errechnet. Müssten demnach 144 Erben sein, oder?
    Grüße und Danke

    Fall du bezügl. "Anteil" Ilse eine Zwangshypothek eintragen möchtest, vergiss es. Nicht möglich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!