schlüssiges Verhalten - Ausschlagung wirksam?

  • Hallo,

    ein Fall meiner Kollegin macht mir Kopfzerbrechen:

    Erblasser ist im September 2018 verstorben.

    Wir haben ein Testament -lediglich in Kopie, wo das Original ist, weiß niemand-.

    Die in dem Testament als Erbin bezeichnete A verlangt über eine Anwältin den Nachlass von der Stieftochter des Erblasssers heraus (November 2018). Da das Verhältnis streitbehaftet ist und A keinen weiteren Ärger will, schlägt sie im Januar die Erbschaft aus.

    Meine Kollegin stellt darauf hin -weil auch alle ermittelten gesetzlichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben- im April 2019 das Erbrecht des Fiskus fest.

    Nun beantragt der Anwalt der Stieftochter, dass der Feststellungsbeschluss aufzuheben sei, weil A zum einen verspätet ausgeschlagen hat, zum anderen durch schlüssiges Verhalten die Erbschaft angenommen hat.

    Zur verspäteten Ausschlagung muss ich sagen, dass die Testamentskopie nicht eröffnet und auch an keinen Beteiligten bekannt gegeben worden ist. Somit dürfte für A keine Ausschlagungsfrist begonnen haben. Mit dem schlüssigen Verhalten hab ich jetzt so meine Probleme... Was meint ihr? Wäre der Feststellungsbeschluss aufzuheben? Hat die Stieftochter insoweit überhaupt ein Antrags-/Beschwerderecht?

    Lieben Dank fürs mitdenken!

  • Beschwerdeberechtigt sind nur der Fiskus und Erbprätendenten. Ich gehe mal nach dem Sachverhalt davon aus, dass die Stieftochter nicht dazugehört.
    Die Frage ist doch hier, ob man überhaupt zu einer Annahme/Ausschlagung kommt. Zuerst wäre zu prüfen (gewesen), ob ein wirksames Testament vorliegt. Wenn man das verneint, kann A weder schlüssig annehmen noch ausschlagen.

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